Rechtsprechung: Kein Entkommen von der Pflicht zum Bereitschaftsdienst Von einem Vertragsarzt im Bereitschaftsdienst wird keine optimale oder umfassende ärztliche Versorgung erwartet und verlangt. Er soll sich vielmehr auf qualifizierte Maßnahmen zur Überbrückung der sprechstundenfreien Zeit beschränken und die reguläre Weiterversorgung den weiterbehandelnden Ärzten überlassen und wenn nötig die Einweisung zur stationären Versorgung veranlassen. Weiterlesen 693
Was dürfen Ärzte als Gerichtsgutachter sagen? Um beurteilen zu können, ob eine ärztliche Behandlung richtig oder falsch war, benötigen Richter sachverständige Ärzte als Gutachter. Haben der Kläger oder der Beklagte den Verdacht, dass der Sachverständige nicht unparteiisch ist, kann dieser schlimmstenfalls abgelehnt werden und damit jeden Honoraranspruch verlieren. Was ärztliche Sachverständige vor Gericht sagen dürfen und was nicht, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden. Weiterlesen 1032
Herausgabe von Patientendaten: Wie weit geht der Anspruch aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO? Ein Patient kann seinen Anspruch auf die Herausgabe von Behandlungsunterlagen sowohl auf § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als auch auf Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stützen. Beide Ansprüche stehen gleichberechtigt nebeneinander. Zur Erfüllung des Datenschutz-Auskunftsanspruchs muss die erstmalige Herausgabe kostenlos erfolgen. Dies hat das Landgericht Dresden bestätigt. Doch wie weit reicht der DSGVO-Anspruch? Sind wirklich alle Patientendaten kostenfrei zu übermitteln? Weiterlesen 2674
Der Chefarzt zwischen Patientenwohl und den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes Der Marburger Bund (MB) kritisiert, dass es immer wieder zu Verstößen gegen die Regelungen in den Tarifverträgen des MB und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) komme. Die Arbeitslast sei vielfach zu hoch, Patientensicherheit und das Wohl der Mitarbeiter würden leiden, so auch das Deutsche Ärzteblatt. Wenngleich der MB seinen Vorwurf primär an die Krankenhausträger richtet, stellt sich die Frage, ob und inwieweit auch der Chefarzt verantwortlich ist oder zur Verantwortung gezogen werden kann. Weiterlesen 1103
Urteil: Kein Haftungsanspruch nach Keiminfektion Weil es absolute Keimfreiheit in Krankenhäusern nicht gibt, kann für Keimübertragungen, die sich aus nicht beherrschbaren Gründen und trotz Einhaltung der gebotenen hygienischen Vorkehrungen ereignen, keine Entschädigung verlangt werden. An den Vortrag eines Patienten, der glaubt, Opfer von Hygienedefiziten geworden zu sein, sind hohe Anforderungen zu stellen, so ein Urteil des Landgerichts Flensburg. Weiterlesen 1413
Aktuelles Urteil zur Versorgung von Glaukom-Patient mit nicht zugelassenem Arzneimittel Wegen beidseitigem Glaukom droht einem austherapierten Patienten die Erblindung. Nur "Travatan Z" führt in seinem Fall zu einem konstanten Augeninnendruck. Doch seine Krankenkasse lehnt eine Verlängerung der Kostenübernahme für das Import-Arzneimittel ab. Der Patient klagt mit Erfolg. Das Sozialgericht Dresden hebt den ablehnenden Bescheid der Krankenkasse auf. Weiterlesen 1080
Notfallpraxis im Wohnhaus berechtigt zum vollen Betriebsausgabenabzug Ist im privaten Wohnhaus ein Raum als Behandlungsraum eingerichtet, sind die Aufwendungen unbeschränkt als Betriebsausgabe abzugsfähig. Beschränkungen für häusliche Arbeitszimmer gelten nicht. Ebenfalls ist es unerheblich, dass der Raum nur über den privaten Hausflur betreten werden kann und die Zugänglichkeit für Patienten eingeschränkt ist (BFH 29.1.20, VIII R 11/17). Weiterlesen 1028
So umgehen Sie Haftungsfallen bei der Aufklärung Leider stellt sich in der anwaltlichen Beratungspraxis immer wieder heraus, dass in der Ärzteschaft Fehlvorstellungen über den Einsatz von Aufklärungsformularen verbreitet sind. Die wenigsten Kliniken erstellen ihre Formulare dabei selbst, sondern greifen auf das Angebot professioneller Anbieter zurück. Unsicherheit besteht vielfach bei der Frage, ob allein ein unterzeichnetes Formular haftungsrechtliche Sicherheit bietet. Weiterlesen 1103
Tarifvertrag für Ärzte / VKA mit Neuregelungen 2020 Der Marburger Bund hat für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern Verbesserungen insbesondere im Bereich der Arbeitszeit sowie der Bereitschafts-/Rufbereitschaftsdienste verhandelt, die am 22.05.2019 als Änderungstarifvertrag Nr. 7 in Form einer Niederschriftserklärung mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vereinbart, allerdings erst nach noch länger andauernden Redaktionsverhandlungen am 21.09.2019 verabschiedet wurden. Weiterlesen 1447
Zusammenfassung der bisherigen Sonderregelungen zu COVID-19 Auswirkungen, der Test, Kennzeichnung von Behandlungsfällen, die Kodierung, AU-Bescheinigungen, Arzneimittelverordnungen, Folgerezepte, Überweisungen, telefonische Beratung, neue Gebührenpositionen etc. Weiterlesen 1351