Intravitreale Medikamenteneingabe: Bewertung der Leistungen verlängert

Die Höhe der Vergütung für Leistungen der intravitrealen Medikamenteneingabe bleibt 2022 gleich. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt, die die Bewertung regelmäßig überprüfen.

©KBV
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Die Gebührenordnungspositionen (GOP) 31371 bis 31373 und 36371 bis 36373 für den operativen Eingriff am Auge sowie die GOP 06334 und 06335 für die Verlaufskontrolle nach Injektion wurden 2014 in den EBM aufgenommen. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass das Institut des Bewertungsausschusses die Bewertung alle zwei Jahre überprüft.

Im Ergebnis dieser jetzt erneut erfolgten Überprüfung hat der Bewertungsausschuss die bis 31. Dezember 2021 befristete Bewertung um ein Jahr verlängert (31. Dezember 2022) und sich auf eine erneute Überprüfung bis zum 30. Juni 2022 verständigt.

Die intravitreale Medikamenteneingabe wird seit 1. Oktober 2014 als Kassenleistung bei Augenerkrankungen, zum Beispiel der feuchten altersbedingten Makuladegeneration, angewendet. Ärztinnen und Ärzte, die das Verfahren einsetzen, benötigen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.

GOP Beschreibung

Bewertung bis 31.12.2021
in Punkten

Bewertung ab 01.01.2022
bis 31.12.2022 in Punkten

06334 Zusatzpauschale für die Betreuung eines Patienten nach Eingriff am rechten Auge 129 129
06335 Zusatzpauschale für die Betreuung eines Patienten nach Eingriff am linken Auge 129 129
31371 Intraocularer Eingriff der Kategorie Z1 am rechten Auge 1683 1683
31372 Intraocularer Eingriff der Kategorie Z1 am linken Auge 1683 1683
31373 Intraocularer Eingriff der Kategorie Z9 an beiden Augen 2216 2216
36371 Intraocularer Eingriff der Kategorie Z1 am rechten Auge 807 807
36372 Intraocularer Eingriff der Kategorie Z1 am linken Auge 807 807
36373 Intraocularer Eingriff der Kategorie Z9 an beiden Augen 1065 1065

Quelle: KBV