DOG: Augenkliniken sind unverzichtbar in der Aus- und Weiterbildung des augenärztlichen Nachwuchses

Die Augenkliniken in Deutschland behandeln ihre Patientinnen und Patienten ambulant, stationär und intersektoral – von der Volkskrankheit bis hin zur seltenen Erkrankung. Aus Sicht der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V. (DOG) spielen die Augenkliniken deshalb eine zentrale Rolle für die Aus- und Weiterbildung des augenärztlichen Nachwuchses. Damit widerspricht die DOG der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die in einem Konzeptpapier das Gegenteil behauptet hatte.

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In Augenkliniken können angehende Augenärztinnen und –Ärzte entsprechend der neuen Weiterbildungsordnung alle notwendigen Kompetenzen erwerben, auch und gerade in allen Subspezialitäten, so die DOG.

Die neue Weiterbildungsordnung ist so konzipiert, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nachweisen müssen, bestimmte Kompetenzen erworben zu haben. „Die Augenkliniken bilden eine wichtige Säule, wenn es darum geht, Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung die notwendigen Kompetenzen für die Augenheilkunde zu vermitteln“, betont Professor Dr. Claus Cursiefen, Generalsekretär der DOG. Dies sei deshalb der Fall, weil Augenkliniken nicht nur Patientinnen und Patienten mit seltenen und sehr seltenen Erkrankungen in Spezialsprechstunden behandeln, sondern auch viele Patientinnen und Patienten mit Volkskrankheiten wie dem Grauen oder Grünen Star, die aus dem ambulanten Bereich an Augenkliniken überwiesen werden. Überweisungsgründe liegen beispielsweise dann vor, wenn eine aufwändigere Diagnostik notwendig wird, Patientinnen und Patienten resistent gegenüber einer Therapie sind oder wenn es Komplikationen in der Behandlung gibt. „All diese Fälle werden in Augenkliniken mit ihrem Breiten- und Spezialwissen versorgt. Daher ist die Qualität der Ausbildung in Augenkliniken besonders hoch. Dort kann man die gesamte Bandbreite des Faches kennenlernen – von den  Volkserkrankungen wie trockenes Auge und Makuladegeneration bis zu sehr speziellen Fällen“, so Cursiefen.

Der DOG-Experte widerspricht damit ausdrücklich den Aussagen in einem Konzeptpapier der KBV, dass in der Weiterbildung an Augenkliniken ein erheblicher Anteil an Behandlungskompetenz nicht vermittelt werden könne. Als Grund für diese Aussage führt die KBV unter anderem an, dass die Ambulantisierung in der Medizin dazu beitrage, dass an Kliniken die notwendige Behandlungskompetenz nicht mehr vorhanden sei, weil die Behandlungen praktisch nur noch im ambulanten Versorgungsbereich stattfänden. „Diese Aussage ist schlichtweg falsch“, betont Cursiefen. Eine Abfrage an den größten Augenkliniken Deutschlands ergab, dass dort im Mittel 92 Prozent der Behandlungen ambulant und nur acht Prozent stationär erfolgen. „Damit ist klar, dass Augenklinken heute einen großen Teil der ambulanten Versorgung von Augenpatientinnen und -patienten mittragen. Wenn es uns mit der qualitativ guten Ausbildung der nächsten Augenärzte-Generation ernst ist, müssen die Augenkliniken auch in Zukunft eine tragende Säule in der Weiterbildung sein“, so der Ophthalmologe.

Aus Sicht der DOG können Behandlungskompetenzen nur dort vermittelt und erworben werden, wo das entsprechende Patientenaufkommen stattfindet und die erforderlichen Qualifikationen vorhanden sind. „Deshalb halten wir als Fachgesellschaft die Weiterbildung an Augenkliniken für so wichtig. Diese kann auch im Rahmen einer Verbundweiterbildung von Augenkliniken mit Vertragsarztpraxen und medizinischen Versorgungszentren erfolgen“, so Cursiefen.

Quelle: DOG