EBM und GOÄ: 124. Deutscher Ärztetag lehnt Bürgerversicherung ab

Auf dem 124. Deutschen Ärztetag, der pandemiebedingt am 04.05. und 05.05.2021 als reine Online-Veranstaltung stattfindet, wurde der Leitantrag des Vorstands der Bundeärztekammer angenommen. Darin enthalten ist unter anderem ein klares Bekenntnis zum dualen Versicherungssystem mit den beiden Säulen GKV und PKV.

©Jürgen Gebhardt
©Jürgen Gebhardt

Die von „Teilen der Politik geforderte Vereinheitlichung der Versicherungssysteme“ wird abgelehnt. Ausdrücklich heißt es in dem Beschluss, mit einer Bürgerversicherung drohten „Rationierung, Wartezeiten und Begrenzungen des Leistungskatalogs.“

Ein Änderungsantrag, der eine neutrale Formulierung ohne explizite Positionierung gegen eine Bürgerversicherung vorsah, wurde von den Abgeordneten des Deutschen Ärztetags abgelehnt. In dem nun verabschiedeten Beschluss wird der Erhalt der Vergütungssystematiken in 

der vertragsärztlichen Versorgung und 
der privatärztlichen Versorgung unterstützt. 

Der Beschluss der Ärztinnen und Ärzte verweist dabei auch auf die Ergebnisse der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV). 

Ein weiterer Aspekt des Leitantrags betrifft die Reform der GOÄ. Eine neue, rechtssichere und an die moderne wissenschaftliche Entwicklung angepasste GOÄ sei erforderlich, heißt es in dem Beschluss. Die Modernisierung der GOÄ auf Grundlage der dafür geleisteten Vorarbeiten durch BÄK, PKV und Beihilfe soll „in der nächsten Legislaturperiode prioritär umgesetzt“ werden, so die Forderung des 124. Deutschen Ärztetags.