Mehr Konsultationen per Telefon wieder möglich

30.10.2020 - Angesichts rasant steigender Infektionszahlen in der Corona-Pandemie werden die Möglichkeiten für Konsultationen per Telefon für alle Fachgruppen ausgeweitet. Damit wird die telefonische Betreuung der Patienten umfassender berechnungsfähig.

©Adobestock
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Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss einen entsprechenden Beschluss gefasst und damit eine weitere Sonderregelung aktiviert. Bereits im zweiten Quartal war es möglich, telefonische Konsultationen abzurechnen.

Ärzte und Psychotherapeuten können jetzt wieder die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01433 (154 Punkte / 16,92 Euro) und die GOP 01434 (65 Punkte / 7,14 Euro) abrechnen. Dabei gibt es wieder unterschiedlich hohe „Telefon-Kontingente“ für die einzelnen Fachgruppen.

Mit der Wiedereinführung der beiden GOP sollen vor allem die Möglichkeiten für telefonische Beratungen von Patienten, die im Quartal nicht in die Sprechstunde kommen oder keine Videosprechstunde nutzen, ausgeweitet werden. Gerade Menschen mit Infekten wird geraten, möglichst nicht die Praxis aufzusuchen, um chronisch Kranke zu schützen.

Nur bekannte Patienten

Möglich ist die besondere Abrechnung der telefonischen Konsultation wiederum nur bei Patienten, die der Arzt oder Psychotherapeut bereits kennt. Als „bekannt“ gilt ein Patient, wenn er in den letzten sechs Quartalen, die dem Quartal der Konsultation vorausgehen, mindestens einmal in der Praxis war.

Psychotherapeuten, Hausärzte und Ärzte anderer Fachgruppen, die die GOP 01433 und 01434 als Zuschlag zur Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale erhalten, können die Leistungen auch abrechnen, wenn ein Patient in dem Quartal bereits in der Sprechstunde war.

Gynäkologen, HNO-Ärzte, Dermatologen, alle fachärztlich tätigen Internisten, Orthopäden, Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen sowie Urologen können die GOP 01434 fünfmal pro Patient abrechnen, alle anderen Fachärzte zweimal.

Portokosten werden übernommen

Zudem werden ab dem 2. November die Kosten für den postalischen Versand von bestimmten Folgeverordnungen und Überweisungsscheinen übernommen, die im Rahmen eines Telefonates oder einer Videosprechstunde ausgestellt werden. Hierfür kann die mit 90 Cent bewertete Pseudo-GOP 88122 verwendet werden.

Die Sonderregelung zur telefonischen Konsultation gilt vorerst bis Ende des Jahres. Spätestens zum 1. Dezember wird der Bewertungsausschuss prüfen, ob eine Verlängerung beziehungsweise Anpassung der Regelungen erforderlich ist.

Quelle: KBV-Newsletter