Versandkosten für Arztbriefe seit 1. Juli neu geregelt

02.07.2020 - Seit 1. Juli wird der Versand elektronischer Arztbriefe stärker gefördert. Für Portokosten gibt es nur noch eine Pauschale, für das Fax eine neue Kostenpauschale. Mit dieser neuen Systematik sollen Praxen mehr Anreize erhalten, auf die elektronische Kommunikation umzusteigen.

©Adobesock
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Für jeden Brief, den Ärzte und Psychotherapeuten elektronisch versenden, erhalten sie 28 Cent (GOP 86900). Hinzu kommt seit 1. Juli eine Strukturförderpauschale (GOP 01660) von einem EBM-Punkt (10,99 Cent) je Brief. Für den Empfang (GOP 86901) gibt es weitere 27 Cent.

Die Vergütung für den Versand und Empfang von eArztbriefen (GOP 86900 und 86901) ist auf 23,40 Euro je Quartal und Arzt begrenzt. Unbegrenzt und extrabudgetär wird dagegen die Strukturförderpauschale gezahlt.

Porto- und Fax-Kostenpauschale

Wer Arztbriefe und andere Unterlagen per Post verschickt, erhält seit 1. Juli pro Sendung 81 Cent (GOP 40110) – unabhängig vom Umfang. Ebenfalls neu ist eine Fax-Kostenpauschale (GOP 40111). Sie ist mit zehn Cent je Telefax bewertet, ab 1. Juli 2021 nur noch mit fünf Cent.

Beide Kostenpauschalen unterliegen einem gemeinsamen Höchstwert, der arztgruppenspezifisch festgelegt wird.

Die bisherigen Kostenpauschalen 40120 bis 40126 für das Porto sowie die Kostenpauschale 40144 für Kopien wurden gestrichen.

Versand von eArztbriefe nur über KIM

Hintergrund für das neue Vergütungssystem ist die Vorgabe des Gesetzgebers, den Versand elektronischer Arztbriefe und Befunde stärker zu fördern mit dem Ziel, den Umstieg auf die digitale Kommunikation zu beschleunigen.

Dabei ist vorgeschrieben, dass Praxen für den Versand von eArztbriefen einen Dienst für Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM, nutzen müssen. Einen solchen Dienst benötigen sie unter anderem auch für den elektronischen Versand der AU-Bescheinigungen an die Krankenkassen, der ab 1. Januar 2021 Pflicht ist.

Bis entsprechende Dienste auf dem Markt sind, können Ärzte weiterhin KV-Connect nutzen – maximal ein halbes Jahr, nachdem der erste KIM-Dienst verfügbar ist. Noch im Sommer will auch die KBV den Praxen einen KIM-Dienst anbieten (EYEFOX wird berichten).

Quelle KBV-Newsletter vom 02.07.2020