Die meisten Sonderregelungen für veranlasste Leistungen enden im Zusammenhang mit COVID-19

Mit dem Rückgang der Fallzahlen enden auch die meisten Sonderregelungen, die seit dem 09. März 2020 bestehen.

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Die vertragsärztliche Versorgung sei wieder möglich heißt es im Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA).

Damit gelten seit dem 01. Juli wieder reguläre Vorgaben und Fristen.

Folgende Ausnahmen bleiben bestehen:

Eine Heilmitteltherapie muss erst innerhalb von 28 Tagen beginnen (regulär wären 14-Tage).

Die Videosprechstunde ist bis Ende September verlängert worden und weiterhin unbegrenzt möglich.

Krankentransporte zur ambulanten Behandlung im Zusammenhang mit COVID-19 können bis zum 30. September weiterhin ohne Genehmigung der Krankenkassen verordnet werden.

Für die Kreise Gütersloh und Warendorf können Ärzte aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bis zum 14.07.2020 AU-Bescheinigungen wieder telefonisch ausstellen.

Die Sonderregelungen zum Entlassmanagement bestehen weiter, weil die Regelungen an einen Bundestagsbeschluss zur epidemischen Lage geknüpft sind. Dazu gehört u. a., dass Krankenhäuser zum Übergang bis zur ambulanten Versorgung für bis zu 14 Tage Leistungen veranlassen beziehungsweise Bescheinigungen ausstellen dürfen.