Corona-Update: Aktueller Stand der Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Verlängerungen der Verordnungserleichterungen bis zum 30.06.2020; Regelungen bis zum 31.07.2020; Änderungen die zum 31.05.2020 ausgelaufen sind.

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Verlängerungen der Verordnungserleichterungen bis zum 30.06.2020

Folgeverordnungen für:

  •         neue Arzneimittelverordnungen nach telefonischer Anamnese
  •      zum Gebrauch bestimmte Hilfsmittel
  •     häusliche Krankenpflege
  •     Krankentransporte und Krankenfahrten nach telefonischer Anamnese
  •         Verordnung von Heilmitteln nach telefonischer Anamnese
  •     Hygienepauschale in Höhe von 4,00 Euro im Zusammenhang mit Covid-19 für BG-Fälle rückwirkend ab 16.03.2020 abrechenbar 

Regelungen bis zum 31.07.2020

  •      GOÄ-Hygieneziffer, weiter mit einem Faktor von 2,3 als Hygienepauschale abrechnungsfähig
  •       Ziffer 3 kann bis viermal je vollendete 10 Minuten abgerechnet werden, wenn der Patient coronabedingt nicht in die Sprechstunde kommen kann oder eine Videosprechstunde nicht möglich ist.

Folgende Änderungen enden am 31.05.2020

  •      telefonische oder videotelefonische Krankschreibung (AU), für Erkrankte mit Atemwegssymptomen
  •      Erstverordnung der häuslichen Krankenpflege für längere Zeiträume als 14 Tage, nach individuellem Bedarf
  •      erweiterte Fristen für die Verordnung von Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung