Arzneimittelrezepte: Software unterstützt Dosierungsangabe und Ersatzverordnungen

20.05.2020 - Ab 1. November müssen Ärzte auf dem Arzneimittelrezept entweder die Dosierung angeben oder kennzeichnen, dass Patienten ein Medikationsplan oder eine Dosierungsanweisung mitgegeben wurde. Damit dies von der Software rechtzeitig unterstützt wird, wurde der Anforderungskatalog zum 1. Oktober um eine entsprechende Funktion ergänzt.

©KBV
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Eine weitere Neuerung wird bereits ab 1. Juli in der Arzneimittelverordnungssoftware umgesetzt. Dann können Ärzte Ersatzverordnungen für Arzneimittel mithilfe ihrer Praxissoftware als solche kennzeichnen und müssen dies nicht mehr händisch auf das Rezept schreiben.

Dosierungsangabe auf dem Rezept

Die Dosierungsangabe wird aufgrund der 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) eingeführt. Sie gilt auch für Betäubungsmittelrezepte (siehe Beispiele).

Die AMVV sieht die Dosierungsangabe erst ab 1. November verbindlich vor. Abweichend davon muss die Verordnungssoftware die neue Pflichtfunktion bereits ab 1. Oktober unterstützen. Die KBV und der GKV-Spitzenverband wollen damit gewährleisten, dass Vertragsärzte fristgerecht ab 1. November die entsprechende Dosierung auf dem Rezept angeben können. Rückfragen seitens der Apotheken an die Arztpraxis sollen dadurch möglichst vermieden werden.

Angabe hinter der Verordnungszeile

Auf dem Arzneimittelrezept erfolgt der Aufdruck der Dosierung (zum Beispiel ≫0-0-1≪) hinter dem verordneten Produkt am Ende der Verordnungszeile. Die Kennzeichnung, dass ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt, erfolgt über das Kürzel ≫Dj≪ ("Dosierungsanweisung vorhanden: ja") ebenfalls am Ende der Verordnungszeile.

Damit die Software dies unterstützt, wurde eine entsprechende Vorgabe in den Anforderungskatalog an die Arzneimittelsoftware aufgenommen.

Ersatzverordnung kennzeichnen

Eine Ersatzverordnung kann nötig sein, wenn beispielsweise aufgrund eines Arzneimittelrückrufs erneut ein Arzneimittel verordnet werden muss. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung wurde unter anderem geregelt, dass Patienten dann nicht erneut eine Zuzahlung leisten müssen und die Ersatzverordnung im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung als Praxisbesonderheit gilt.

Die neu ausgestellte Verordnung muss dafür aber als Ersatzverordnung gekennzeichnet werden. Dies mussten Ärzte bisher händisch auf das neue Rezept schreiben oder tippen. Nun unterstützt die Software die Praxen dabei.

Ab Juli kann das neue Rezept von der Verordnungssoftware mit dem Aufdruck „Ersatzverordnung gemäß § 31 Absatz 3 Satz 7 SGB V“ versehen werden. Zusätzlich zu dem Aufdruck erfolgt eine automatische Kennzeichnung über das Statusfeld im Personalienfeld.

Beispiele für die Dosierungsangabe auf dem Arzneimittelrezept

Beispiel Ramipril

Angabe der Dosierung für 1x täglich abends:

Ramipril – xyz-Pharma 2,5 mg 20 Tbl. N1 PZN01234567 ≫0-0-1≪

Angabe, dass eine schriftliche Dosierungsanweisung oder ein Medikationsplan vorliegt ("Dosierungsanweisung vorhanden: ja"):
Ramipril – xyz-Pharma 2,5 mg 20 Tbl. N1 PZN01234567 ≫Dj≪

Beispiel Fentanyl (Betäubungsmittel)

Angabe, dass eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt:
Fentanyl - xyz-Pharma 12µg/h 5 Matrixpfl. 2,89 mg N1 PZN01234567 ≫gemäß schriftlicher Anweisung≪

Quelle KBV