Überblick: Wer für die Beschaffung von Schutzausrüstung zuständig ist

...und wo Sie aktuell und zeitnah Schutzausrüstung bestellen können

©Ophthal-Optics
©Ophthal-Optics

Im Alltagsbetrieb:

Im normalen Alltagsbetrieb sind die Praxen für die Beschaffung persönlichen Schutzmaterials zuständig. Die Ausstattung der Bereitschaftspraxen fällt analog in die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).

Im Pandemiefall:

Im Pandemiefall sind nach dem Infektionsschutzgesetz die Bundesländer zuständig für die Bereitstellung von ausreichend Schutzmaterial. Die Verteilung an die Praxen erfolgt beispielsweise über die KVen.

Im aktuellen Corona-Pandemiefall:

Im aktuellen Corona-Pandemiefall hat der gemeinsame Krisenstab der Bundesregierung das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit der zentralen Beschaffung beauftragt. KBV und KVen haben sich bereit erklärt, die Verteilung zu übernehmen.

Weil die Mengen nicht ausreichten, haben KBV und KVen zusätzlich zur Bundesregierung selbst ebenfalls Schutzmaterial beschafft und lassen nichts unversucht, um weitere Schutzausrüstung für die Ärztinnen und Ärzte und das Praxispersonal bereitstellen zu können – auch wenn es nicht ihre Aufgabe ist.

Quelle: KBV

Anzeige:

Hier können Sie Ihre Schutzausrüstung bestellen