KBV legt medizinisches Konzept für Exit-Strategie vor

Die KBV hat ein medizinisches Konzept für eine stufenweise Lockerung der strengen Kontaktbeschränkungen vorgelegt. Zentrale Punkte sind die Trennung der Patienten, eine gezielte Testung und der Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen sowie des medizinischen Personals.

©KBV
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Während sich viele Ausstiegsszenarien vorrangig mit wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen befassten, konzentriere sich die KBV in ihrem Konzept auf medizinische und versorgungspraktische Aspekte, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, bei der Vorstellung des Konzeptes heute in Berlin.

Das Infektionsgeschehen entwickele sich weiterhin positiv, betonte Gassen in einer Online-Pressekonferenz. Die Reproduktionszahl liege mittlerweile im Bundesdurchschnitt bei 0,8. Deshalb sei es gerechtfertigt, schrittweise eine Beendigung des Ausnahmezustands zu planen.

Gezielte Testung auch des medizinischen Personals

Bei einer Lockerung der Kontaktbeschränkungen seien gezielte Testungen der Risikogruppen sowie der Beschäftigten im Gesundheitswesen dringend erforderlich, erläuterte Gassen. Maßnahmen aus medizinischer Sicht seien außerdem die Trennung von COVID-19-Verdachts- und Erkrankungsfällen von anderen Patienten sowie der Schutz besonders gefährdeter Gruppen. Unabdingbare Voraussetzung sei, dass genügend persönliches Schutzmaterial bereitstehe.

Gesonderte Sprechstunden

Neben Corona-Schwerpunktpraxen sollen vor allem gesonderte Sprechstunden bei Hausärzten in Kooperation mit bestimmten Fachärzte helfen, das Infektionsrisiko zu minimieren. Hier hätten die KVen bereits ein flächendeckendes Netz von Test- und Versorgungseinrichtungen aufgebaut, sage KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister.

Denn für die dauerhaft zwingend erforderliche und langfristig durchhaltefähige Trennung der Gruppen sind flächendeckende eigenständige „COVID-19 Einrichtungen“ bei weiter sinkenden Infektionszahlen nicht effizient. Die KBV schlägt in ihrem Konzept deshalb vor, mittelfristig die Aufgaben der COVID-Zentren in großen Teilen in den Regelbetrieb zu integrieren.  

„Wir dürfen die normale Versorgung nicht auf null runterfahren. Das ist fahrlässig“, warnte Gassen mit Hinweis auf die vielen chronisch kranken Patienten, die teilweise aus Angst vor dem Virus nicht ihren Arzt aufsuchten. Auch die Regelversorgung in den Krankenhäusern müsse in gewissem Umfang wieder möglich sein.

Dank an alle MFA

Hofmeister dankten den mehr als 400.000 Medizinischen Fachangestellten (MFA), die sich in den haus- und fachärztlichen Praxen aufopferungsvoll um die Patienten kümmerten. Sie seien die ersten Kontaktpersonen für alle Patienten und dies täglich – ob Pandemie oder nicht.

Ausgleich von Umsatzeinbußen

Auf drohende Umsatzeinbußen in den Praxen angesprochen, verwies Gassen auf den „Schutzschirm“ der Bundesregierung. Hiermit habe man eine finanzielle Sicherheit schaffen können, sagte er und fügte hinzu: Es gebe die Zusage des Ministers, dass es keine größeren Umsatzeinbußen infolge von COVID-19 geben dürfe.

Nach der gesetzlichen Regelung könne der Umsatz maximal um zehn Prozent unterschritten werden, erläuterte Hofmeister. Vergleichszeitraum sei jeweils das Vorjahresquartal. Hofmeister: „Die Krankenkassen haben das zu bezahlen. Die Grundlage steht im SGB V“. Die Regelung gilt nur für die Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten, nicht von Privatpatienten.

Quelle KBV-Newsletter vom 16.04.2020