Coronavirus lässt Limitierung der Videosprechstunden platzen

Vertragsärzte dürfen Videosprechstunden ab dem zweiten Quartal 2020 ohne Limitierung durchführen und abrechnen. Die bislang geltende Regelung, nach der die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten pro Quartal maximal jeden fünften Patienten ausschließlich per Videosprechstunde behandeln dürfen, wird aufgrund des grassierenden Coronavirus aufgehoben, wie die KBV via Praxisnachrichten mitteilt. KBV und GKV-Spitzenverband, die sich auf die Aufhebung des L...

Coronavirus lässt Limitierung der Videosprechstunden platzen

Vertragsärzte dürfen Videosprechstunden ab dem zweiten Quartal 2020 ohne Limitierung durchführen und abrechnen. Die bislang geltende Regelung, nach der die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten pro Quartal maximal jeden fünften Patienten ausschließlich per Videosprechstunde behandeln dürfen, wird aufgrund des grassierenden Coronavirus aufgehoben, wie die KBV via Praxisnachrichten mitteilt.

KBV und GKV-Spitzenverband, die sich auf die Aufhebung des Limits geeinigt haben, gehen davon aus, dass die Aussetzung für das laufende erste Quartal 2020 nicht erforderlich ist, weil die 20-Prozent-Marke nicht erreicht werde. Nach den bisherigen Regeln ist ‒ neben der Limitierung auf 20 Prozent aller Behandlungsfälle ‒ die Menge der Leistungen, die Ärzte und Psychotherapeuten per Videosprechstunde durchführen und abrechnen dürfen, ebenfalls auf 20 Prozent der jeweiligen Gebührenposition begrenzt. Für alle weiteren Leistungen ist bislang ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich. Diese Begrenzungen werden nun aufgeboben. Spätestens zum 31.05.2020 wollen KBV und Krankenkassen prüfen, ob eine Verlängerung der unbegrenzten Videosprechstunden erforderlich ist.

Merke: Eine Videosprechstunde kommt bei sämtlichen Indikationen infrage und ist auch dann möglich, wenn der Patient zuvor noch nicht bei dem Arzt in Behandlung war.