KBV begrüßt Referentenentwurf zur Notfallversorgung

Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Entwurf zur Notfallgesetzgebung wird von der KBV grundsätzlich begrüßt.

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Auch wenn „einzelne Regelungen noch einer Überarbeitung“ bedürfen, gehe der Entwurf „in die richtige Richtung“, betont die KBV in einer heute veröffentlichten Stellungnahme.

Die KBV unterstützt das Ziel, die unterschiedlichen Angebote der Akut- und Notfallversorgung zu verbinden. Versicherte würden durch die gemeinsamen Notfallleitsysteme (116117 und 112) und die integrierten Notfallzentren (INZ) sofort in die richtige Versorgungsebene gelenkt, heißt es in der Stellungnahme.

Positiv hebt die KBV zudem hervor, dass der Sicherstellungsauftrag für die ambulante notdienstliche Versorgung weiterhin bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) liege. Eine Aufspaltung hätte zu großen Problemen geführt und unnötig ineffiziente Doppelstrukturen geschaffen.

Regionale Angebote erhalten

Einige Klarstellungen fordert die KBV bezüglich des geplanten Versorgungsangebotes. So müsse es den KVen weiterhin möglich sein, fachspezifische Leistungen, zum Beispiel einen augenärztlichen Bereitschaftsdienst, anzubieten. Das INZ werde solche Leistungen nicht erbringen, heißt es in der Stellungnahme weiter. Zudem müssten auch Portal- oder Notdienstpraxen weiterbetrieben werden dürfen.

Ein anderer Punkt betrifft die Einsatzzeiten. Aus Sicht der KBV muss in dem Gesetz klar geregelt sein, dass der aufsuchende Bereitschaftsdienst nur zu den sprechstundenfreien Zeiten verpflichtend vorzuhalten ist. Vertragsärzte könnten tagsüber nicht in ihrer Praxis und in einem INZ tätig sein, zumal Patienten mit akuten Erkrankungen zu den Sprechstundenzeiten primär eine Vertragsarztpraxis aufsuchen sollten.

Vollständige Finanzierung noch ungeklärt

Klärungsbedarf besteht aus Sicht der Ärztevertretung vor allem noch im Hinblick „auf eine vollständige Finanzierung der Leistungsangebote“.  Die Formulierung im Gesetzentwurf könnte der KBV zufolge so interpretiert werden, dass die notdienstliche Versorgung auch durch die Haushalte der KVen und damit über die Verwaltungskostenbeiträge der Vertragsärzte finanziert werden sollen.

Die Haushalte der KVen dienten aber nur der Finanzierung der Verwaltungstätigkeiten und könnten nicht „für medizinische Leistungsangebote für Versicherte – wie etwa die Durchführung eines Ersteinschätzungsverfahrens – verwandt werden“. Deshalb sollten die Krankenkassen verpflichtet werden, zweckgebunden einen Betrag zur Förderung der Strukturen der notdienstlichen Versorgung bereitzustellen.

Erste Anhörung am 14. Februar

Spahn hatte 2019 einen Diskussionsentwurf zur Notfallversorgung präsentiert. Mit dem Referentenentwurf soll jetzt die Umsetzung folgen. Die erste Anhörung mit Fachverbänden und dem Bundesgesundheitsministerium findet am 14. Februar statt.

Das Gesetz soll bis Ende 2020 verabschiedet werden. Danach regelt zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss die Details.

Quelle. Newsltter KBV vom 06.02.2020