Mehrfachverordnungen für chronisch Kranke möglich
Für Patienten, die dauerhaft ein bestimmtes Medikament einnehmen, können Ärzte ab 1. März sogenannte Mehrfachverordnungen ausstellen.
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Apotheker dürfen dann das verordnete Arzneimittel bis zu vier Mal innerhalb eines Jahres abgeben, ohne dass der Patient erneut zum Arzt geht. Voraussetzung: Der Arzt hat das Rezept entsprechend gekennzeichnet. Das sieht eine neue gesetzliche Regelung vor, die zum 1. März in Kraft tritt.
Quelle KBV-Newsletter vom 09.01.2020