Software informiert über Zusatznutzen von Arzneimitteln

Ärzte können sich ab Juli 2020 direkt bei der Verschreibung eines neuen Arzneimittels über den Zusatznutzen informieren.

©Shutterstock / AntonioGuillem
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Die Verordnungssoftware wird dann wesentliche Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung enthalten, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vornimmt. Hintergrund ist eine gesetzliche Vorgabe. Danach sollen Ärzte künftig besser als bisher über die Beschlüsse des G-BA informiert werden. Das Gremium hat seit 2011 die Aufgabe, alle neuen Arzneistoffe sofort nach Markteinführung mit bewährten Therapiealternativen zu vergleichen, also eine frühe Nutzenbewertung vorzunehmen. 

Quelle : KBV-Newsletter 09.01.2020