Verschiedene Detailänderungen im EBM

- hier Optische Kohärenztomograpie (OCT)

Verschiedene Detailänderungen im EBM

Seit 1. Januar

Zu Jahresbeginn sind folgende Detailänderungen im EBM in Kraft treten:

Erweitertes Neugeborenen-Screening

Das Erweiterte Neugeborenen-Screening (GOP 01707) kann seit 1. Januar bis zur U3 durchgeführt und abgerechnet werden, sofern die Durchführung noch nicht im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert ist.

Optische Kohärenztomographie

Die optische Kohärenztomographie (OCT) kann zur Therapiesteuerung (GOP 06338 und GOP 06339) seit 1. Januar am Operationstag neben den GOP zur intravitrealen Medikamenteneingabe berechnet werden (GOP 31371 beziehungsweise 31372, 31373 sowie GOP 36371 beziehungsweise 36372 und 36373). Die OCT zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei Netzhauterkrankungen ist seit Oktober 2019 Kassenleistung.

Glukosemessung mit Real-Time-Messgerät

Fachärzte für Innere Medizin mit einem Schwerpunkt und der Zusatzweiterbildung „Diabetologie“ oder der Qualifikation „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft DDG“ können seit Jahresbeginn die GOP 13360 berechnen (Anleitung zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgerätes zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung).

Quelle : KBV-Newsletter 09.01.2020