Spahn legt Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung vor

Nach monatelangen Diskussionen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute einen Entwurf zur Notfallgesetzgebung vorgellt.

Spahn legt Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung vor

Nach monatelangen Diskussionen um die Notfallversorgung in Deutschland hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute einen Entwurf zur Notfallgesetzgebung vorgelegt. Eine wesentliche Maßnahme ist die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren an dafür geeigneten Krankenhausstandorten.

Als erste Anlaufstelle für Patienten im Notfall sollen dort eine Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs erfolgen und die aus medizinischer Sicht unmittelbar notwendige notdienstliche Versorgung. Die Zentren sollen von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) gemeinsam mit den Krankenhäusern betrieben werden, unter fachlicher Leitung der jeweiligen KV.

Gassen: Unter Federführung der KVen

Aus Sicht des KBV-Vorstands beinhaltet der Referentenentwurf „viele Schritte in die richtige Richtung“. Positiv sei zu werten, dass dem Gesetzgeber offenbar die wichtige Rolle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes bewusst sei. 

„Die Kassenärztlichen Vereinigungen bauen konsequent den Patientenservice rund um die bundesweite Nummer 116117 aus“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass der aktuelle Referentenentwurf zur Notfallgesetzgebung auf diese Strukturen unter der Federführung der KVen aufsetzt.“

Kein dritter eigenständiger Sektor

Der KBV-Vorstand begrüßte, dass der Entwurf „das Prinzip ambulant vor stationär“ aufgreife. „Damit wird die Versorgung der Patienten verbessert“, konstatierte Gassen. Folgerichtig sei es auch, dass die Idee eines „dritten eigenständigen Sektors“ bei der Notfallversorgung nicht mehr verfolgt werde.

Hofmeister: Auf bestehenden Strukturen aufbauen

Dennoch sind aus Sicht der Ärztevertretung noch einige Details zu klären. „Das KV-System ist gut aufgestellt“, betonte KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister. „Die KVen haben zahlreiche regional passende Angebote und Strukturen auch an Krankenhäusern bereits eingerichtet. Es muss immer darauf geachtet werden, dass bei der Notfallreform auf diese bestehenden Strukturen aufgebaut wird.“

Die KBV setzt auf eine gute Kooperation mit den Krankenhäusern. Gassen: „Insbesondere die kollegiale Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten an den Krankenhäusern ist uns wichtig.“

Mit der Reform der Notfallversorgung will Spahn die vorhandenen Angebote enger verzahnen und eine integrierte medizinische Notfallversorgung etablieren. Neben den Integrierten Notfallzentren soll dazu ein Gemeinsames Notfallleitsystem (GNL) entstehen, das eine zentrale telefonische Lotsenfunktion übernehmen soll. Für lebensbedrohliche Notfälle ist weiterhin die 112 zuständig, für alle anderen Fälle die von den KVen betriebene 116117. Sowohl das GNL als auch die Notfallzentren sollen rund um die Uhr erreichbar sein. 

Quelle KBV-Newsletter vom 09.01.2020