Wettbewerbsverstoß: Angebot eines kostenlosen Eignungschecks vor einer Augenlaseroperation

Ob die Werbung mit einem „Eignungscheck“ vor Durchführung einer Augenlaseroperation gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt, ist davon abhängig, wer diesen Eignungscheck laut der Werbung durchführen soll.

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Einem Arzt ist dies verboten, nichtärztlichem Personal dagegen erlaubt (Oberlandesgericht München, Urteil vom 9.11.2017 - 29 U 4850/16). Die Werbung für einen kostenlose Eignungscheck durch (nichtärztliche) "speziell geschulte" Patientenberater stellt eine handelsübliche Nebenleistung dar, die ausnahmsweise nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 HWG erlaubt ist. Der werbende Augenarzt sollte seine Werbeaussagen deshalb mit Bedacht formulieren.

Alle Details zum Fall, zum Urteil und zusätzlichen Praxisanmerkungen finden Sie hier: https://www.eyefox.com/goae/urteile/17