Keine Einigung bei EBM-Reform - Termin nochmals verschoben

Der überarbeitete EBM kommt nicht wie geplant zum 1. Januar 2020. KBV und Krankenkassen konnten in entscheidenden Fragen noch keinen Konsens erzielen.

Keine Einigung bei EBM-Reform - Termin nochmals verschoben

KBV-Newsletter vom 12.09.2019

Der Bewertungsausschuss hat am Dienstag einen neuen Zeitplan aufgestellt. Der weiterentwickelte EBM soll danach zum 1. April 2020 in Kraft treten. Die Beschlussfassung ist für Dezember geplant. Zudem wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) eingeschaltet, der jetzt in den strittigen Punkten zwischen den Verhandlungspartnern vermitteln soll.

Nachdem der Termin für den Start der EBM-Reform bereits mehrmals verschoben werden musste, sollte der überarbeitete EBM eigentlich noch im September beschlossen werden. KBV und GKV-Spitzenverband hatten dazu im August jeweils einen Beschlussantrag vorgelegt. Die Positionen beider Seiten liegen darin teilweise weit auseinander, sodass weitere Beratungen und Berechnungen nötig sind.

Anpassung der Punktzahlen

Im Fokus der Reform steht die Bewertung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen im EBM. Sie wird an die aktuelle Kostenstruktur der einzelnen Arztgruppen angepasst. Auch das für die Punktzahlbewertungen notwendige kalkulatorische Arztgehalt muss weiterentwickelt werden. Außerdem werden die Zeiten, die Ärzte im Schnitt für eine Behandlung oder Untersuchung benötigen und die ebenfalls in die Leistungsbewertung einfließen, neu festgelegt.

KBV will größere Umverteilungen verhindern

Für die KBV ist wichtig, dass die EBM-Reform nicht zu größeren Umverteilungen von Geldern zwischen den Arztgruppen führt. Die KBV erwartet zudem, dass die Krankenkassen für die neue Bewertung des ärztlichen Leistungsanteils zusätzliche Finanzmittel bereitstellen.

Leistungen wurden 2005 kalkuliert

Die Leistungen im EBM wurden im Jahr 2005 kalkuliert; basierend auf Daten der 90er Jahre. Dabei haben sich die Kosten für einzelne Leistungen in den vergangenen Jahren unterschiedlich entwickelt, sodass deren Bewertung angepasst werden muss. Dies gilt auch für die Zeiten, die teilweise zu hoch sind.

KBV und GKV-Spitzenverband haben deshalb im Jahr 2012 vereinbart, den EBM weiterzuentwickeln. Zudem hat der Gesetzgeber die Verhandlungspartner zwischenzeitlich aufgefordert, die Bewertung von Leistungen mit einem hohen Technikanteil abzusenken und dafür die sprechende Medizin zu fördern.