Vereinigung Ophthalmologischer Lehrstuhlinhaber: Versorgungssicherheit sichern – Investorenbetriebene MVZ brauchen Regulierung

Renditeorientierte Investoren dringen seit einigen Jahren zunehmend in die niedergelassene medizinische Versorgung vor. Besonders betroffen ist die Augenheilkunde.

© Universitätsklinikum Münster
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„Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, die bestmögliche Behandlung zu erhalten – unabhängig davon, wie lukrativ diese für die Behandelnden ist. Gerade in Zeiten, in denen unser Gesundheitssystem unter enormen Kostendruck steht, muss verhindert werden, dass Investoren Gelder aus der Gesundheitsversorgung abschöpfen, die dann an anderer Stelle fehlen – insbesondere für komplexere Behandlungsfälle“, sagt Professorin Dr. med. Nicole Eter, Vorsitzende der Vereinigung Ophthalmologischer Lehrstuhlinhaber (VOL).

Transparenz bei Besitzverhältnissen von Praxen und Medizinischen Versorgungszentren

„Um das zunehmende Vordringen von renditeorientierten Investoren im Bereich der Medizinischen Versorgungszentren einzudämmen, fordert die VOL, die Zahl der Niederlassungen, die ein Unternehmen in einer Region betreiben darf, zu begrenzen. „So lässt sich verhindern, dass die augenärztliche Versorgung ganzer Regionen von einem einzelnen Anbieter abhängt und bei dessen Insolvenz gefährdet wäre“, betont Eter. Zudem müssten die Besitzverhältnisse von Praxen und Medizinischen Versorgungszentren transparent sein. „Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf zu erfahren, wie die Eigentümerstrukturen der Praxis oder des MVZs sind, in dem sie behandelt werden, um mögliche Interessen einordnen zu können“, sagt Eter. Insgesamt bestehe auf diesem Gebiet dringender Regulierungsbedarf, damit die wachsende Zahl an Patientinnen und Patienten in der Augenheilkunde auch künftig gut versorgt wird.

Die VOL begrüßt daher, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, ein Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren erlassen zu wollen, das die Transparenz über die Eigentümerstruktur sowie die systemgerechte Verwendung der Beitragsmittel sicherstellt. „Es ist wichtig, dass die Regierung dieses Gesetz nun rasch auf den Weg bringt, um den Patientinnen und Patienten Orientierung zu bieten“, sagt Eter. Zudem müsse gerade in Zeiten angespannter Kassen verhindert werden, dass Investoren Gelder aus der Gesundheitsversorgung abschöpfen, die dann an anderer Stelle fehlen – insbesondere für komplexere Behandlungsfälle. „Deren Behandlung erfolgt ja in den meisten Fällen an Universitäts-Augenkliniken, die eben keine Rosinenpickerei betreiben und als Maximalversorger von der Volkskrankheit bis zur seltenen Erkrankung und komplexen Fällen alle Patientinnen und Patienten behandeln. Dafür halten sie auch das hochqualifizierte Personal und die notwendige Ausstattung vor, wie etwa eine Vielzahl hochspezialisierter Untersuchungsgeräte“, betont Eter.

Quelle: Vereinigung Ophthalmologischer Lehrstuhlinhaber (VOL)