Was bedeutet das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz konkret für die Augenheilkunde?
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen und in Kraft. Für die ambulante fachärztliche Versorgung ergeben sich daraus weitreichende Veränderungen – mit unmittelbarer Relevanz für augenärztliche Praxen, OP-Zentren und MVZ.
Gerade für Augenarztpraxen, operative Zentren und ophthalmologische MVZ können die anstehenden Veränderungen ab 2027 erhebliche Auswirkungen auf Vergütung, Abrechnung und wirtschaftliche Planung haben.
In unserem Webinar am 16. September 2026 um 18:00 Uhr wird Sonja Becker deshalb gezielt auf die Konsequenzen für die Augenheilkunde eingehen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem:
🔹 Ambulante Operationen: Was bedeutet die Überführung vieler Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung und welches Quotierungsrisiko entsteht insbesondere für operative Augenarztpraxen und OP-Zentren?
🔹 TSVG-Regelungen: Welche Vergütungsbestandteile und Zuschläge verändern sich ab 2027 – und wie kann sich das auf das Honorar einer Augenarztpraxis auswirken?
🔹 Kataraktchirurgie: Welche Neubewertung der Leistungen rund um die Phakoemulsifikation ist vorgesehen? Wir zeigen, was bereits feststeht und an welchen Stellen konkrete Punktzahlen und Abschläge noch offen sind.
🔹 Wirtschaftlichkeit im OP: Welche Folgen können sinkende Erlöse bei zunächst gleichbleibenden Fixkosten für Deckungsbeiträge, OP-Auslastung und Investitionsentscheidungen haben?
🔹 Zweitmeinungsverfahren bei Kataraktoperationen: Welche neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten und was könnte eine mögliche Einbeziehung der Kataraktchirurgie künftig für Aufklärung, Praxisabläufe und Dokumentation bedeuten?
Unser Ziel: Die politischen und abrechnungsrelevanten Veränderungen konkret auf die Augenheilkunde herunterbrechen – und zeigen, welche Stellschrauben Praxen und OP-Zentren bereits heute im Blick haben sollten.
Mittwoch, 16.09.2026 | 18:00 Uhr
„Gesundheitspolitik im Wandel – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Auswirkungen für Ihre Praxis“
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