Augenoptikbetriebe dürfen jetzt vorgeschriebene Sehüberprüfung für Berufskraftfahrer durchführen

Die Ausweitung der Sehtestbefugnis auf die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist in Kraft: Seit dem 18. August können Augenoptikbetriebe die vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens durchführen und bescheinigen. Bislang war dies ausschließlich Ärzten vorbehalten, etwa Augenärzten oder Arbeitsmedizinern.

Adobe Stock
Adobe Stock

Wer eine Fahrerlaubnis für die entsprechenden Berufskraftfahrer-Klassen beantragt oder verlängert, muss gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde eine umfassendere Untersuchung seines Sehvermögens nachweisen. Mit der neuen Regelung können nun auch Augenoptikbetriebe die dafür vorgesehenen Überprüfungen der zentralen Tagessehschärfe, des Farbensehens, des Kontrast- oder Dämmerungssehens, des Gesichtsfelds und des Stereosehens durchführen und die entsprechende Bescheinigung ausstellen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

„Die Neuregelung ist ein wichtiger berufspolitischer Erfolg für die Augenoptik: Der Gesetzgeber erkennt damit ausdrücklich an, dass Augenoptiker über die fachliche Kompetenz verfügen, solche für die Verkehrssicherheit wichtigen Untersuchungen qualitätsgesichert durchzuführen“, erklärt Kai Jaeger, der Präsident des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA).

Zusätzliche Kapazitäten für Berufskraftfahrer

Mit der Öffnung für Augenoptikbetriebe kann das bestehende Angebot an Untersuchungsstellen deutlich erweitert werden.
Gerade für die Transport- und Personenverkehrsbranche, die auf planbare Abläufe angewiesen ist, kann die Erweiterung der Untersuchungsmöglichkeiten eine spürbare Entlastung bedeuten. Nach Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats könnten jährlich rund 125.000 Personen von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen. Neben kürzeren Wegen und einer besseren Verfügbarkeit von Terminen seien damit auch finanzielle Einsparungen möglich.

Fachkompetenz und Verkehrssicherheit

Die Erweiterung der Untersuchungsbefugnis bedeutet dabei keine Absenkung der Anforderungen. Augenoptikbetriebe müssen für die Durchführung über die erforderlichen Fachkräfte, Geräte und betrieblichen Voraussetzungen verfügen. Für den ZVA, der entsprechende Umsetzungsempfehlungen für Innungsmitglieder erarbeitet hat, ist dies zugleich eine konsequente Nutzung vorhandener fachlicher Strukturen: Augenoptiker und Optometristen verfügen über umfassende Kompetenzen bei der Prüfung des Sehvermögens und sind flächendeckend und wohnortnah erreichbar.

Der ZVA hatte sich im politischen Verfahren intensiv für die Einbeziehung der Augenoptik eingesetzt. Nachdem der Bundesrat der entsprechenden Verordnung am 10. Juli 2026 zugestimmt hatte, wurde sie am 17. August im Bundesgesetzblatt verkündet. Die für die Augenoptik maßgeblichen Änderungen gelten seit dem 18. August 2026.

Quelle: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA)