Sonnenfinsternis am 12. August 2026: Nur mit geprüfter Schutzbrille beobachten – BVA warnt vor Netzhautschäden

Am kommenden Mittwoch, 12. August 2026, ist in ganz Deutschland eine partielle Sonnenfinsternis zu beobachten. Je nach Region wird der Mond bis zu 90 Prozent der Sonnenscheibe verdecken. Der Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) warnt eindringlich davor, das Naturschauspiel ungeschützt oder mit ungeeigneten Hilfsmitteln zu betrachten. Auch eine schmale verbleibende Sonnensichel kann die Netzhaut irreparabel schädigen.

Andrea Stöckel / Public Domain
Andrea Stöckel / Public Domain

„Viele unterschätzen die Gefahr der verbleibenden Sonnensichel bei partieller Sonnenfinsternis. Sogar bei einer fast vollständigen Bedeckung der Sonne darf die zertifizierte Schutzbrille nicht abgenommen werden. Die für das Sehen wichtige Netzhaut könnte dauerhaft geschädigt werden.“ betont Dr. Christian Richter, Ressortleiter im BVA. „Die Schädigung der Netzhaut geschieht schmerzfrei und wird deshalb erst mit Verzögerung bemerkt. Deshalb ist konsequenter Augenschutz mit einer zertifizierten Sonnenfinsternisbrille die einzige sichere Vorsorge.“

Starkes Sonnenlicht schädigt die Netzhaut des Auges

 Die einfallende intensive Sonnenstrahlung wird durch die Augenlinse gebündelt und trifft konzentriert auf die Netzhaut und vor allem auf den Bereich des schärfsten Sehens. Dort können bereits Sekunden ungeschützter Exposition ausreichen, um die lichtempfindlichen Sinneszellen dauerhaft zu schädigen. Dies geschieht ohne Schmerz, weil die Netzhaut keine Schmerzrezeptoren hat. Die Folgen machen sich oft nicht sofort bemerkbar. Die Beschwerden treten zumeist erst nach Stunden oder einem Tag auf.

 „Wer im Anschluss an die Beobachtung Sehstörungen feststellt, sollte nicht zögern und sich augenärztlich untersuchen lassen. Bei einer spürbaren Verschlechterung des Sehvermögens ist eine zeitnahe Abklärung erforderlich.“, unterstreicht Richter.

 Zu den Beschwerden, hierzu gehören: 

  • das Sehen in der Mitte wird unscharf oder verschwommen
  • helles Licht blendet deutlich stärker als sonst
  • Farben wirken verändert oder verwaschen
  • gerade Linien erscheinen plötzlich verbogen oder wellig
  • man sieht länger Nachbilder, die nicht verschwinden

 Ist der Schaden eingetreten, dann ist eine vollständige Erholung nicht gesichert. Eine Behandlung, die bereits geschädigte Netzhautzellen wiederherstellen könnte, gibt es nicht.

 Nur zertifizierte Sonnenfinsternisbrillen schützen

 Für den direkten Blick in die Sonne sind ausschließlich spezielle Sonnenfinsternisbrillen geeignet, die der Norm DIN EN ISO 12312-2 entsprechen und unbeschädigt sind. Alte Sonnenfinsternisbrillen von 1999 sollten wegen Kratzern oder anderen Schäden nicht genutzt werden. 

Normale Sonnenbrillen, rußgeschwärzte Gläser, CDs, Rettungsdecken, Röntgenfilme, selbstgebaute Filter oder das Zukneifen der Augen bieten bei weitem keinen ausreichenden Schutz. Für Ferngläser, Teleskope und Kameras reicht eine normale Sonnenfinsternisbrille vor dem Auge auf keinen Fall aus. 

 Besonderer Hinweis für Eltern

 Kinder sind besonders gefährdet, da sie die Risiken oft nicht einschätzen können und die Schutzbrille leichter abnehmen. Eltern sollten sicherstellen, dass Kinder ausschließlich zertifizierte und unbeschädigte Sonnenfinsternisbrillen verwenden und diese während der gesamten Beobachtung konsequent tragen. Eine lückenlose Beaufsichtigung ist unerlässlich.

 Der BVA rät allen Bürgerinnen und Bürgern, die Finsternis nur mit geprüften und unbeschädigten Schutzbrillen zu beobachten und im Zweifel lieber auf den direkten Blick zu verzichten.