BVA: Einnahmenorientierte Gesundheitspolitik – ein Paradigmenwechsel

Das Beitragsstabilisierungsgesetz ist durch das Kabinett und soll vor der Sommerpause verabschiedet werden. Der Reformdruck ist enorm und die Erwartungen an die Ministerin waren groß nach vielen Gesprächen und Terminen. Was nun kommt, ist ein Paradigmenwechsel in der täglichen Arbeit an den anvertrauten Patientinnen und Patienten mit massiven und kaum absehbaren Folgen für die ambulante Versorgung.

BVA: Einnahmenorientierte Gesundheitspolitik – ein Paradigmenwechsel

Die Anspannung der Teilnehmenden bei der Vertreterversammlung der kassenärztlichen Bundesvereinigung war spürbar. Der Gesetzesentwurf mit 157 Seiten bietet auch allen Grund dazu. „Die ambulante Versorgung trägt bei gerade mal 16% der GKV-Ausgaben die Hauptlast der Versorgung (97% der Behandlungsfälle). Hier den Rotstift so vehement und in nie vorher besprochenem Ausmaß anzusetzen ist unverantwortlich und desaströs kurzsichtig.“, kritisierte der 1. Vorsitzende des BVA, Daniel Pleger, die geplanten Reformen. „Die Ärztinnen und Ärzte benötigen Planungssicherheit und beispielsweise endlich Entlastung von unsinniger Bürokratie und keine Staatsmedizin durch die Hintertür.“, ergänzte Dr. Peter Heinz. Im Rahmen der KBV-Vertreterversammlung im Rahmen des Deutschen Ärztetages in Hannover war die Botschaft an die Politik klar: „Wir haben verstanden; wenn man nun die Einnahmen an die Ausgaben koppelt und ohne Rücksicht neue Gesetze erlassen möchte, dann muss die Versorgung auch so konsequent den Einnahmen folgen“, lautet das Fazit des Beschlusses, den alle KVen einstimmig abgestimmt haben. 

Der Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands hatte bereits im Vorfeld der Gesetzgebung zu Augenmaß bei den Reformen aufgerufen und erinnert, dass jede Praxis und jedes MVZ eigene wirtschaftliche Unternehmungen sind, die Kosten zu tragen haben, die bindende Mietverträge abgeschlossen haben und die ihren Mitarbeitenden einen Arbeitsplatz geben bei voller und persönlicher Haftung der jeweiligen Inhaberinnen und Inhaber. Eine Entkopplung der ärztlichen Honorare von diesen Kosten und stattdessen Bindung an die Einnahmen der Krankenkassen verlagert den Kostendruck der Krankenkassen in die Praxen und MVZ. Gleichzeitig wird diesen die Chance auf zusätzliche Umsätze durch Mehrarbeit genommen. „Offensichtlich ist die Politik auf diesem Auge blind und verweigert sich der Realität.“, so Pleger. „Dass Reformen nötig sind, steht außer Frage; aber wie man bei diesem Paket von ausgewogen sprechen kann und weiter der Bevölkerung erzählt, dass damit alles besser wird, ist uns völlig unerklärlich“, fragten sich beide Vorsitzenden des BVA einheitlich. „Die vollständige Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldbeziehenden in der GKV seitens des Staates sei eine klare Verpflichtung bei dieser Gesetzgebung gewesen (insgesamt ein Volumen von ca. 12 Mrd. €) und damit hätte man für 2027 die notwendige Ruhe und sinnvolle Möglichkeit gehabt, nachhaltige und kluge Strukturreformen mit den Expertinnen und Experten aus der täglichen ärztlichen Versorgung zu planen. So katapultiert man das System an die Wand und man wird es nicht wieder reparieren können.“ ziehen die Vorsitzenden des BVA ein nüchternes Fazit. Alle Ärztinnen und Ärzte sollten sich auf gravierende Veränderungen vorbereiten und die kommenden Veröffentlichungen der Berufsverbände, der KVen und der KBV genau verfolgen. 

Der BVA fordert unmissverständlich dringend erforderliche Anpassungen im parlamentarischen Prozess, ob diese aber seitens der Bundespolitik überhaupt gewollt sind, bezweifeln die Vertreter der Augenärzteschaft nach den Tagen in Hannover jedoch zunehmend.