Landgericht München untersagt Vertrieb von Eylea-Biosimilars mehrerer Hersteller
Das Landgericht München I hat auf Antrag von Regeneron und Bayer eine einstweilige Verfügung gegen mehrere Hersteller von Biosimilars des Wirkstoffs Aflibercept erlassen. Betroffen sind Stada, Hexal, Celltrion und Advanz Pharma.
Nach der Entscheidung dürfen die Unternehmen ihre Biosimilar-Produkte, die auf den Wirkstoff Aflibercept abzielen, vorerst nicht weiter vertreiben. Zudem wurde angeordnet, bereits ausgelieferte Produkte vom Markt zurückzurufen. Aflibercept ist der Wirkstoff des Originalpräparats Eylea.
Hintergrund der Entscheidung ist ein weiterhin geltender Patentschutz für eine spezielle Formulierung des Wirkstoffs, auf den sich Regeneron als Patentinhaber und Bayer als europäischer Lizenznehmer berufen. Bereits im September des vergangenen Jahres hatte das Landgericht München I auf dieser Grundlage eine einstweilige Verfügung mit Wirkung für 22 europäische Länder gegen den Biosimilar-Hersteller Formycon erlassen. Diese Entscheidung sicherte die Marktexklusivität des Originalpräparats vorläufig ab; Formycon legte dagegen Rechtsmittel ein.
Parallel dazu bestätigte das Bundespatentgericht im Sommer 2025 das zugrunde liegende Patent in eingeschränkter Form. Gegen diese Entscheidung haben sowohl die Patentinhaber als auch die Gegenseite Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt. Eine abschließende Klärung steht damit noch aus.
Die aktuellen Entscheidungen sind Teil einer umfassenden rechtlichen Auseinandersetzung um Eylea und entsprechende Biosimilars, die in mehreren Ländern geführt wird. Für den deutschen Markt bleibt der Vertrieb entsprechender Nachfolgeprodukte damit zunächst weiter eingeschränkt. Die Aflibercept-Biosimilars von Amgen und OmniVision sind von dieser Entscheidung nicht betroffen und damit weiterhin verfügbar.
Quelle: juve Patent