ASV-Abrechnung: Optische Kohärenztomographie bei Augentumoren seit Juli im EBM

Augenärzte können in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung eine optische Kohärenztomographie bei Patienten mit Augentumoren ab Juli über den EBM abrechnen. Die bislang verwendete Pseudoziffer entfällt damit. Dies haben KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im ergänzten Bewertungsausschuss beschlossen.

Aderhautmelanom. Bild: Universitätsklinikum Heidelberg
Aderhautmelanom. Bild: Universitätsklinikum Heidelberg

Für die optische Kohärenztomographie (OCT) gibt es im EBM bereits vier Gebührenordnungspositionen (GOP 06336, 06337, 06338 und 06339). Augenärzte können diese in der vertragsärztlichen Versorgung seit 2019 bei einer neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration oder einem Makulaödem infolge einer diabetischen Retinopathie abrechnen, nicht aber bei Augentumoren.

Zwei neue GOP 50200 und 50201

In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) ist das künftig möglich. Für die Abrechnung der OCT bei Patienten mit Augentumoren werden zum 1. Juli die GOP 50200 und 50201 in das EBM-Kapitel 50 aufgenommen. Die Vergütung erfolgt wie bei allen ASV-Leistungen extrabudgetär und damit in voller Höhe.

ASV-Ärzte können die neue GOP 50200 bei Patienten mit einem Augentumor mehrfach abrechnen: für eine OCT am hinteren oder am vorderen Augenabschnitt bis zu viermal im Kalendervierteljahr. Die GOP ist mit 404 Punkten bewertet (50,07 Euro), analog zu den GOP 06337 und 06338.

Zuschlag bei OCT in einer Sitzung

Führen Augenärzte eine OCT des hinteren und vorderen Augenabschnittes in einer Sitzung durch, erhalten sie einen Zuschlag zur GOP 50200. Der Zuschlag (GOP 50201) ist mit 320 Punkten bewertet (39,66 Euro).
Mit der Aufnahme der OCT bei Augentumoren in den EBM entfällt die Pseudo-GOP 88525, die ASV-Ärzte bislang für die Untersuchung angesetzt haben. Diese wird aus der ASV-Abrechnungsvereinbarung gestrichen.

Seit Mai 2024 in der ASV

Augentumoren wurden im Mai 2024 als eine weitere Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf in die ASV aufgenommen. Die Details stehen in der Anlage 1.1a Tumorgruppe 9 zur ASV-Richtlinie.
Näheres dazu bietet die KBV auf einer Themenseite, eine weitere Themenseite der KBV informiert über die Abrechnung in der ASV.

MEHR ZUM THEMA

Beschluss ergBA (Stand: 01.07.2025, PDF, 168 KB)

KBV-Themenseite ASV - Augentumoren

 

Quelle: KBV




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