Bundestag schafft Neupatientenregelung ab – Zuschläge für Terminvermittlung werden erhöht

Die Neupatientenregelung wird zum 1. Januar abgeschafft. Der Bundestag hat dies mit der Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes am heutigen Donnerstag beschlossen. Im Gegenzug sollen die Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung erhöht werden. Welche Zuschläge ab Januar 2023 gezahlt werden, erfahren Sie am Ende des Textes.

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„Die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen, die aktuell mit immensen Kostensteigerungen zu kämpfen haben, sind frustriert und maßlos enttäuscht von diesem Beschluss. Ich gehe davon aus, dass es in den nächsten Wochen zu weiteren Protesten gegen die Streichung der Neupatientenregelung und die damit verbundenen Folgen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten kommen wird“, kommentierte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen das Parlamentsvotum. 

Das vermeintliche Zugeständnis der Ampelkoalition, durch die Terminservicestellen den Wegfall der Neupatientenregelung zu kompensieren, sei „bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein“, fuhr Gassen fort. Die Abschaffung der Neupatientenregelung in Kombination mit der Beschränkung der Finanzierung der offenen Sprechstunde im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes sorge dafür, dass sich die Lage der ohnehin chronisch unterfinanzierten ambulanten Versorgung weiter verschlechtern werde. Zugleich sende sie das Signal, „dass Praxen zwar der Lastesel der Versorgung sind, aber im Gegensatz zu Krankenhäusern keine angemessene finanzielle Ausstattung bekommen.“

Zuschläge je nach Schnelligkeit der Terminvermittlung

Nach der neuen gesetzlichen Regelung sollen Ärzte für Patienten, die über die Terminservicestellen (TSS) vermittelt werden, abhängig von der Schnelligkeit der Vermittlung Zuschläge von 100, 80 beziehungsweise 40 Prozent zur Versicherten- und Grundpauschale erhalten. Fachärzte können diese Zuschläge auch abrechnen, wenn sie Patienten auf Vermittlung eines Hausarztes kurzfristig behandeln. Hausärzte erhalten für die Terminvermittlung statt zehn künftig 15 Euro. 

Im Akutfall beläuft sich der Zuschlag ab Januar auf 200 Prozent. In diesem Fall muss die TSS den Termin vermitteln und die Behandlung spätestens am nächsten Tag erfolgen (mehr zu der neuen Regelung s. Infobox).

Kein Ausgleich für neue Finanzlücke

„Die Zuschläge gleichen die neue Finanzierungslücke, die mit dem Wegfall der Neupatientenregelung entsteht, in keiner Weise aus“, kritisierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender. Den Beschluss wertete er als „Ausdruck fehlender Wertschätzung für die Arbeit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“. Die Bundesregierung müsse sich ihrer Verantwortung bewusst sein, dass sie Patientinnen und Patienten hierzulande entgegen aller Versprechungen mit diesem Vorstoß massiv Leistungen kürze. 

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel bezweifelte nach diesem Votum, dass die Politik die ambulante Struktur als schützenswert erachte: „Dabei sind die über 100.000 Praxen das Rückgrat der Versorgung in unserem Land“, sagte er. Dieser Bundestagsbeschluss sorge jedoch dafür, die ambulante Struktur insgesamt weiter auszuhöhlen. 

Die Neupatientenregelung war vor drei Jahren mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt worden, damit neue Patienten schneller einen Termin bekommen. Es wurde festgelegt, dass die Leistungen für die Behandlung dieser Patienten in voller Höhe vergütet werden. Auf diese Weise wurde ein Anreiz für die durch Budgetierung und hohe Patientenzahlen ohnehin stark belasteten Praxen geschaffen, zusätzlich kurzfristige Termine anzubieten und neue Patienten aufzunehmen. Diese Regelung wird zum 1. Januar ersatzlos gestrichen. 

Kürzungen auch bei den offenen Sprechstunden

Auch die Finanzierung der offenen Sprechstunden wird zum 1. Januar geändert. Untersuchungen und Behandlungen, die dort durchgeführt werden, müssen künftig weitestgehend aus der gedeckelten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt werden. Ursprünglich sollten die Krankenkassen zusätzliche Finanzmittel bereitstellen, damit Versicherte schneller einen Facharzt konsultieren können. 

Die Ankündigung des Wegfalls der Neupatientenregelung hatte in der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft eine Welle von Protesten ausgelöst. Innerhalb kürzester Zeit unterzeichneten über 50.000 Ärzte und Psychotherapeuten einen offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, in dem sie vor den drohenden Auswirkungen warnten. In vielen Regionen fanden Protestaktionen statt, Praxen blieben zeitweise geschlossen.

Weitere Aktionen sind in Vorbereitung. 

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung die Defizite bei den gesetzlichen Krankenkassen ausgleichen. Dazu wurden verschiedene Maßnahmen beschlossen. So wird der Bundeszuschuss zur GKV von 14,5 Milliarden Euro für 2023 um 2 Milliarden erhöht. Der Zusatzbeitrag für Beitragszahler wird ab 2023 um 0,3 Prozentpunkte angehoben.

Terminvermittlung: Diese Zuschläge werden ab Januar 2023 gezahlt 

Die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz 2019 eingeführten Zuschläge für die Behandlung von Patienten, denen durch die Terminservicestellen oder den Hausarzt ein Termin vermittelt wurde, werden zum 1. Januar wie folgt angepasst: 

  • Die Behandlung erfolgt im Akutfall spätestens am Folgetag der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle: Zuschlag in Höhe von 200 Prozent der jeweiligen Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale 
  • Die Behandlung erfolgt spätestens am 4. Tag nach der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle: Zuschlag in Höhe von 100 Prozent der jeweiligen Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale 
  • Die Behandlung erfolgt spätestens am 14. Tag nach der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle: Zuschlag in Höhe von 80 Prozent der jeweiligen Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale 
  • Die Behandlung erfolgt spätestens am 35. Tag nach der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle: Zuschlag in Höhe von 40 Prozent der jeweiligen Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale 

Vermittlung eines Termins beim Facharzt durch den Hausarzt 

Fachärzte können die Zuschläge (mit Ausnahmen des Zuschlags im Akutfall) auch dann abrechnen, wenn der Termin durch einen Hausarzt vermittelt wurde. Die Behandlung wird weiterhin extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Hausärzte erhalten für die zeitnahe Vermittlung des Termins beim Facharzt 15 statt wie bislang zehn Euro.

Quelle: KBV