Erweiterter Bewertungsausschuss: Kein Ausgleich für aktuelle Kostensteigerungen in Praxen

Die Praxen erhalten vorerst keinen Ausgleich für die aktuell steigenden Kosten aufgrund der hohen Inflationsrate. Das sieht der Beschluss zum Orientierungswert 2023 vor, der am heutigen Mittwoch im Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der KBV getroffen wurde.

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Der Orientierungswert (OW) und damit die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen steigen danach ab 1. Januar 2023 um zwei Prozent. Damit werden lediglich Kostensteigerungen in 2021 gegenüber 2020 berücksichtigt.

Kein Interesse am Erhalt der ambulanten Strukturen

Der Vorstand der KBV sprach von einer bitteren Enttäuschung. Das Ergebnis zeige, dass es kein wirkliches Interesse am Erhalt der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Strukturen gebe, die das Rückgrat der Versorgung für die Menschen im Land bildeten, wie zuletzt die Pandemie gezeigt habe, kritisierte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV die Entscheidung. „Ein Plus von zwei Prozent beim OW ist viel zu wenig und deckt nichts an Kosten adäquat ab“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender.

„Wir haben deutlich auf die aktuelle finanzielle Situation der Praxen hingewiesen, die insbesondere unter dem diesjährigen hohen Inflationsdruck leiden“, betonte Gassen. Doch der Erweiterte Bewertungsausschuss sei nicht von der Systematik, dass jeweils die Kostenentwicklung des Vorjahres betrachtet werde, abgewichen.

Dadurch könnten die aktuellen Preissteigerungen erst bei den Verhandlungen im kommenden Jahr für den Orientierungswert 2024 berücksichtigt werden, fuhr Gassen fort. Für die Praxen sei das eine Katastrophe. Sie hätten bereits dieses Jahr mit deutlich höheren Kosten insbesondere im Bereich der Energie, aber auch beim Personal zu kämpfen.

KBV fordert Energiekostenausgleich

Gassen kündigte an, dass die KBV nach dem heutigen Beschluss nicht lockerlassen werde und einen Energiekostenausgleich fordern werde. „Wir werden auf die Kassen zugehen und schauen, ob wir hier eine Lösung finden, auch gegebenenfalls unter Zuhilfenahme des Wirtschaftsministeriums.“ Es gehe schließlich um eine kritische Infrastruktur, die durch die massiv explodierenden Energiekosten gefährdet sei und wie andere Bereiche dringend einen Ausgleich benötige.

Quelle: KBV