Welche Vorteile bietet der Femtosekundenlaser? IQWiG startet Untersuchung

Femtosekundenlaser versus Ultraschall: Anfang des Jahres kam es zu einer Kontroverse zwischen DEGUM und DGII. Es ging um die richtige Operationsmethode bei Katarakt. Jetzt untersucht das IQWiG die Frage, ob hier die Operation mit dem Femtosekundenlaser Vorteile gegenüber anderen Verfahren bietet.

© IQWiG
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Im Vergleich mit der herkömmlichen Linsenentfernung per Ultraschall böte der Lasereinsatz keine nennenswerten Vorteile – so argumentierte die Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM). Dagegen erklärte die Deutschsprachige Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, interventionelle und refraktive Chirurgie (DGII), dass hier eine nutzlose Diskussion losgetreten würde. Sie betonte die hohe Erfolgsrate der Femtosekundenlaser-Technologie, die weltweit Hunderttausenden Menschen ein exzellentes Sehvermögen wiedergegeben habe. (Die beiden Statements der Fachgesellschaften finden Sie hier.)

Jetzt nimmt sich das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) dem Thema „Einsatz des Femtosekundenlasers bei Kataraktoperationen“ an. Die Untersuchung erfolgt durch ein externes Wissenschaftlerteam, dass ein Health Technology Assessment – kurz HTA – erstellt.

Das Thema war einer von 45 von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Vorschlägen. Für das zweistufige Auswahlverfahren sammelt das ThemenCheck-Team des IQWiG zunächst wissenschaftliche Informationen zu den Vorschlägen in der Themenliste und bereitet sie für die Auswahl auf. Diese Aufbereitung orientiert sich u. a. an der Anzahl der betroffenen Patientinnen und Patienten, am Schweregrad und an der Belastung durch eine Erkrankung, am Vorhandensein wissenschaftlicher Studien zur Fragestellung, an den Kosten einer Technologie oder auch an Hinweisen auf Versorgungsprobleme. 

Danach startet die zweistufige Themenauswahl: Aus allen Vorschlägen wählt ein Auswahlbeirat zunächst bis zu 15 Themen aus. Der Auswahlbeirat setzt sich aus per Zufallsverfahren ausgewählten Bürgern, Patientenvertretern sowie einem Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten zusammen. Dann wählt das IQWiG nach Beratung durch den erweiterten Fachbeirat aus den vorausgewählten Themenvorschlägen bis zu 5 Themen für die Erstellung von HTA-Berichten aus.

In Bezug auf das Thema „Katarakt und Femtosekundenlaser“ befand der Auswahlbeirat, dass der HTA-Bericht Patienten bei der Entscheidung für ein Operationsverfahren unterstützen könne.

Die Bewertung wird auf der Internetseite des Instituts veröffentlicht. Darüber hinaus stellt das IQWiG alle HTA-Berichte relevanten Institutionen und Akteuren zur Verfügung, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und die Ausgestaltung des Gesundheitswesens entscheiden. Der Bericht zum Femtosekundenlaser soll in spätestens 2 Jahren vorliegen.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde 2004 im Zuge der Umsetzung des GKV-Modernisierungsgesetzes als Zweckbetrieb der gemeinnützigen Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gegründet. Seine Aufgabe ist es, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Patientenversorgung in Deutschland zu verbessern. Die Trägerstiftung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss errichtet. 

Hauptaufgaben des fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituts sind

  • die evidenzbasierte Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren
  • die Bewertung von evidenzbasierten Leitlinien
  • Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen
  • allgemeinverständliche Gesundheitsinformationen.

Im Zentrum der Bewertungen stehen gemäß gesetzlichem Auftrag Nutzen und Schaden medizinischer Maßnahmen für Patienten. Dabei werden insbesondere die Verbesserung des Gesundheitszustandes, eine Verkürzung der Krankheitsdauer, eine Verlängerung der Lebensdauer, eine Verringerung der Nebenwirkungen sowie eine Verbesserung der Lebensqualität berücksichtigt.