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Augenärztliche Begutachtung für Blindengeld und zur Schwerbehinderung
Kurs im Rahmen der AAD 2018 | PA18

Augenärztliche Begutachtung für Blindengeld und zur Schwerbehinderung
Kurs im Rahmen der AAD 2018 | PA18

Datum
13.03.2018, 14:15 - 16:00
Lehrkurs
Düsseldorf
Sprache
Deutsch
CME Max
2 CME Punkte
Gebühren ab
35.00 EUR
Maximale Teilnehmerzahl
70
Veranstalter
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Organisator

Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Postfach 30 01 55
40401 Düsseldorf
Tersteegenstraße 12
DE - 40474 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 43037 0
Fax: +49 (0)211 43037 20

Dieser Kurs findet im Rahmen der AAD 2018 statt und befasst sich mit der augenärztlichen Begutachtung für Blindengeld und zur Schwerbehinderung.
  • Basisinformation
    Datum
    13.03.2018, 14:15 - 16:00
    Lehrkurs
    Düsseldorf
    Sprache
    Deutsch
    CME Max
    2 CME Punkte
    Gebühren ab
    35.00 EUR
    Maximale Teilnehmerzahl
    70
    Veranstalter
    Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
    Organisator

    Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
    Postfach 30 01 55
    40401 Düsseldorf
    Tersteegenstraße 12
    DE - 40474 Düsseldorf
    Tel.: +49 (0)211 43037 0
    Fax: +49 (0)211 43037 20

  • VERANSTALTUNGSORT
    Congress Center Düsseldorf Eingang Stadthalle Ku S41
    Rotterdamer Straße 141
    40474 Düsseldorf, DE
  • Programm

    Kursziele 

    Grundlagen der Beurteilung von Blindheit und Sehbehinderung im Schwerbehindertenrecht 

     

    Kursinhalte
    Ein Kurs für Einsteiger und Erfahrene. Die Erstellung von Bescheinigungen und Gutachten bei Sehbehinderung und Blindheit setzt Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und Begutachtungsrichtlinien voraus. Im täglichen Umgang mit Sehbehinderten ist es wichtig, über die zustehenden Vergünstigungen wie z.B. Merkzeichen, Gleichstellung mit Schwerbehinderten informiert zu sein.

    Bei der Begutachtung wird ein nachvollziehbares morphologisches Korrelat einer vorliegenden Funktionsstörung gefordert. Nur bei korrekter Befunderhebung und Untersuchungsmethodik sind die Befunde verwertbar.
    Der Kurs gibt praktische Hinweise für Stellungnahmen sowie die schwerbehindertenrechtliche Begutachtung in der Arztpraxis. Es wird spezifisch auf die Beurteilung von Blindheit eingegangen. Neben den wesentlichen Grundlagen werden Fallstricke, Schwierigkeiten aus dem Alltag und die Abrechnungsmodalitäten erläutert. Wer trägt welche Kosten? Welche Gutachten sind verpflichtend? Wie verhält es sich mit Haftung, Sorgfalts- oder Schweigepflicht und Aufklärung?

     

    Referenten:

    Prof. Dr. Klaus Rohrschneider (Heidelberg)
    Dr. Stefan Bültmann (Ladenburg)

  • Gebühren
    Fachärzte/-innen
    Gebühren ab
    35,00 EUR
    Ärzte/-innen in Weiterbildung
    Gebühren ab
    35,00 EUR
    (BVA-/DOG-Mitglied): 35 €,
    (Nicht- BVA-/DOG-Mitglied): 47 €
  • Buchung / Anmeldung

     

    Anmeldung erbeten. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an den Veranstalter.

  • Zertifizierung
    Zertifiziert für 2 CME Punkte bei der Ärztekammer Nordrhein

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