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58. Weihnachtssitzung der Münchner Ophthalmologischen Gesellschaft (MOG)

58. Weihnachtssitzung der Münchner Ophthalmologischen Gesellschaft (MOG)

Datum
13.12.2025, 14:00 - 19:30
Tagung
München
Sprache
Deutsch
Gebühren ab
30.00 EUR
Veranstalter
Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU)
Augenklinik
Organisator

Congress Center - LMU München
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Tel.:+49 (0) 89 2180 72251

Dieses Jahr werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Augenklinik, abweichend von der Tradition, am Samstag des 3. Adventswochenendes über aktuelle Entwicklungen in der Augenheilkunde berichten und interessante Neuigkeiten an der Augenklinik vorstellen. Die diesjährige Weihnachtssitzung findet ausschließlich in Präsenz statt.
  • Basisinformation
    Datum
    13.12.2025, 14:00 - 19:30
    Tagung
    München
    Sprache
    Deutsch
    Gebühren ab
    30.00 EUR
    Veranstalter
    Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU)
    Augenklinik
    Organisator

    Congress Center - LMU München
    Geschwister-Scholl-Platz 1
    80539 München
    Tel.:+49 (0) 89 2180 72251

  • VERANSTALTUNGSORT
    Vereinshaus Scholastika
    Ledererstraße 5
    80331 München, DE
  • Programm

    Leitung des wissenschaftlichen Programs: Prof. Dr. Siegfried Priglinger

    Das wissenschaftliche Programm liegt der Redaktion derzeit nicht vor. Wir recherchieren weiter.

  • Gebühren
    Fachärzte/-innen
    Gebühren ab
    75,00 EUR
    Early Bird bis 15.11.2025
    65,00 EUR
    Ärzte/-innen in Weiterbildung
    Gebühren ab
    45,00 EUR
    Early Bird bis 15.11.2025
    35,00 EUR
    Studenten/-innen
    Gebühren ab
    40,00 EUR
    Early Bird bis 15.11.2025
    30,00 EUR
  • Buchung / Anmeldung

    Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an den Organisator.

  • Zertifizierung
    Zertifizierung beantragt für CME Punkte bei der Bayerische Landesärztekammer
    Die Teilnehmer der Jahrestagung erhalten eine Fortbildungszertifizierung nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Die verbindliche Zuteilung durch die zuständige Ärztekammer wird beantragt.

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