Refresherkurs - Hygiene in der Arztpraxis I Web-Seminar
zum Nachweis der regelmäßigen Verpflichtung der regelmäßigen Fortbildungspflicht von Hygienebeauftragten gem. § 6 Abs. 1 HygMedVO NRW
Refresherkurs - Hygiene in der Arztpraxis I Web-Seminar
zum Nachweis der regelmäßigen Verpflichtung der regelmäßigen Fortbildungspflicht von Hygienebeauftragten gem. § 6 Abs. 1 HygMedVO NRW
Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Postfach 40 67
DE - 48022 Münster
Kontakt. Lisa Lenzen
Tel.: 0251 929 2209
Fax: 0251 929 2249
-
Basisinformation
Datum30.10.2024, 15:00 - 19:00SpracheDeutschCME Max6 CME PunkteGebühren ab185.00 EURMaximale Teilnehmerzahl138VeranstalterAkademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
OrganisatorAkademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Postfach 40 67
DE - 48022 MünsterKontakt. Lisa Lenzen
Tel.: 0251 929 2209
Fax: 0251 929 2249 -
Programm
Inhalt
Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes neue rechtliche Grundlagen zur Verbesserung der Hygienesituation in medizinischen Einrichtungen geschaffen. Einzelheiten regeln die Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO NRW) vom 13. März 2012 bzw. die jeweiligen Hygieneverordnungen der einzelnen Bundesländer. Erfasst sind gemäß § 1 Abs. 1 der HygMedVO NRW Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie invasiv tätige Praxen. Demnach ist in jeder Einrichtung nach § 1 Abs. 1 mindestens ein klinisch tätiger Arzt, der über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in der Hygiene verfügt, fachlich weisungsbefugt ist und an einer entsprechenden 40stündigen curricularen Fortbildung "Hygiene" mit Erfolg teilgenommen hat, zum Hygienebeauftragten zu bestellen.Für Arztpraxen, die invasive Eingriffe durchführen, müssen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt werden, dabei gilt bereits die Blutabnahme bzw. die Akupunktur als invasiver Eingriff. Außderdem müssen die Praxen eine Hygienebeauftragte Person benennen. Dies kann ein nichtärztlicher Mitarbeiter sein oder der Arzt selbst. Die Praxisleitung trägt die Gesamtverantwortung und muss die Eignung und die fachliche Qualifikation der benannten Person sicherstellen.Themen:
Antibiotikaprophylaxe / ABS
Desinfektion von Händen und Flächen
Praxisbegehungen - Professionelle Kooperation mit Gesundheitsamt und Bezirksregierung
Der ansteckende Patient in der Praxis - Verhütung von Infektionen beim PersonalWissenschaftliche Leitung:Dr. med. Christian Lanckohr, Münster, Hygienebeauftragter und ABS-beauftragter Arzt am Universitätsklinikum Münster, Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin, Schmerztherapie
Zielgruppe
Ärzte und Medizinische Fachangestellte
Voraussetzung
Hygienebeauftragte Ärzte:
Erfolgreiche Teilnahme an der 40-stündigen Curricularen Fortbildung "Hygienebeauftrager Arzt" gem. Curriculum der Bundesärztekammer
Hygienebeauftragte MFA:
Erfolgreiche Teilnahme an einem Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation zur/zum "Hygienebeauftrage(n) in der Arztpraxis" gem. §1 Abs. 2 HygMedVO NRW
Abschluss/Lernerfolgskontrolle -
Gebühren
Fachärzte/-innenGebühren ab185,00 EURÄrzte/-innen in WeiterbildungGebühren ab185,00 EURmedizinisches FachpersonalGebühren ab185,00 EURfür Mitglieder der Akademie: 185,00 €
für Nicht-Mitglieder de Akademie: 225,00
bei Arbeitslosigkeit/ oder in Elternzeit: 149,00 € -
Buchung / Anmeldung
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an den organisiert.
-
Zertifizierung
Zertifiziert für 6 CME Punkte bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe