Achtung mehrteiliger Kurs:
- Mittwoch, 15.03.2023, 14:15-16:00 (CCD Raum 4)
- Mittwoch, 15.03.2023, 16:45-18:30 (CCD Raum 4)
- Donnerstag, 16.03.2023, 08:30-12:00 Uhr (extern)
- Donnerstag, 16.03.2023, 14:15-16:00 Uhr (CCD Raum 19b)
- Donnerstag, 16.03.2023, 16:45-18:30 (CCD Raum 19b)
- Freitag, 17.03.2023, 08:30-12:00 (extern)
Ziele:
Zentrale Veranstaltung zum Erwerb eines Bausteins der Abrechnungsermächtigung Ultraschall: 9 Stunden theoretische Kurse und 9 Stunden Praktika in klinischen Einrichtungen in Düsseldorf, Köln und Bonn schließen mit der Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme des Aufbaukurses Ultraschalldiagnostik ab. Theorie und Praxis sind so in den AAD-Stundenplan integriert, dass alle Leistungen innerhalb von drei Tagen erbracht werden. Die Praktika im Rahmen des Blocks Ultraschall-Aufbaukurs werden in unterschiedlichen Einrichtungen angeboten (in Düsseldorf, Köln, Bonn).
Hinweise:
Nach Anmeldung teilen wird Ihnen mitgeteilt, wo Ihr Praktikum stattfindet. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Anfahrtswege bis zu 80 km anfallen können. Das externe Praktikum an zwei Vormittagen ist obligatorischer Teil des Ultraschall-Aufbaukurses. ALLE 6 TEILE, VON MITTWOCH BIS FREITAG SIND ZWINGEND ZU BESUCHEN! Die Theoriekurse finden Mittwoch- und Donnerstag statt. Die Praktika sind am Donnerstagvormittag und Freitagvormittag in den oben genannten klinischen Einrichtungen zu den am Vortag theoretisch behandelten Themen vorgesehen. In den Einrichtungen sind jeweils Prüfer anwesend, die die Praktika begleiten.
Für die Zertifizierung und für die vollständige Erbringung des Aufbaukurses Ultraschall müssen die o. g. Theorie-Veranstaltungen mit Praxis en bloc gebucht werden.
Der angegebene Preis für den Blockkurs umfasst auch die Teilnahmegebühren für die obligaten Theoriekurse. Der Blockkurs entspricht dem Baustein ‚Aufbaukursus‘ der KV-Richtlinien, gem. § 135 Abs. 2 SGB V, (Ultraschall-Vereinbarung) vom 10. Feb. 1993 für die gesamte Ultraschalldiagnostik incl. Biometrie. Es erfolgt eine KV-valide Zertifizierung nach den DEGUM-Richtlinien.
Zum Erwerb der Ultraschallabrechnungsermächtigung ist zusätzlich der Besuch eines Grundkurses sowie ein Abschlusskurs erforderlich, die die TIMUG e. V. (Technologie in Medizin und Gesundheitswesen), als gemeinnützige wissenschaftliche Vereinigung anbietet: Stufe I-Kurs (Grundkurs) nach DEGUM- und KV-Sonographierichtlinien für das Fach Augenheilkunde bietet die TIMUG e.V. an (Kurse@TIMUG.de oder unter www.TIMUG.de). Auf der TIMUG-Webseite finden Sie auch Informationen zu Abschlusskursen. Die bis zum Abschlusskursus geforderten Untersuchungen müssen unter Supervision (Kurse@TIMUG.de) stattfinden. Gemäß der Muster-Weiterbildungs-Richtlinie der Bundesärztekammer in der Fassung vom 18.02.2011 (CAVE: Landesärztekammern können davon abweichen, deshalb dringend prüfen) erfüllen die im Rahmen der Weiterbildung zu erbringenden Richtzahlen vom Umfang und Inhalt her die vor dem Abschlusskurs nachzuweisenden Untersuchungen.