Meisterkurs Teil 3 (Vollzeit)
Kurs für Optiker
Meisterkurs Teil 3 (Vollzeit)
Kurs für Optiker
Norddeutsches Optik Colleg (NDOC)
Am Apfelgarten 3
DE - 29690 Schwarmstedt
Tel.: +49 (0) 5071 510 265
Fax: +49 (0) 5071 510 266
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Basisinformation
Datum16.11.2020 - 04.12.2020LehrkursSpracheDeutschGebühren ab1400.00 EURMaximale Teilnehmerzahl10VeranstalterNorddeutsches Optik Colleg (NDOC)
OrganisatorNorddeutsches Optik Colleg (NDOC)
Am Apfelgarten 3
DE - 29690 Schwarmstedt
Tel.: +49 (0) 5071 510 265
Fax: +49 (0) 5071 510 266 -
VERANSTALTUNGSORT
, DE -
Programm
Die Inhalte des Kurses sind:
- Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
- Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
- Unternehmensführungsstrategien entwickeln
Die Unterrichtstage in diesem Kurse sind jeweils Montag bis Freitag.
Förderprogramme für Ihr Seminar
Um die Weiterbildung von Arbeitnehmern zu fördern, hat sowohl die Bundesregierung, als auch die EU ein paar Förderprogramme auf den Weg gebracht. Es gibt Förderungen in den einzelnen Bundesländern und Länderübergreifende Förderungen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Handwerkskammer, dem Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit oder anderen Anlaufstellen.
Wichtig!
Für alle Fördermaßnahmen gilt:
- Seminarangebot einholen
- Förderung beantragen
- zum Seminar anmelden
Wenn Sie diese Reihenfolge nicht einhalten, haben Sie keinen Anspruch auf eine Förderung.
Die Bildungsprämie
Die Bildungsprämie ist eine Förderung, die Länderübergreifend in jedem Bundesland gilt. Die Fördersumme beträgt die halben Seminarkosten bis maximal 500,- € Sie benötigen einen Gutschein, den Sie uns dann einreichen. Die NDOC zieht Ihnen die Fördersumme direkt von der Seminarrechnung ab.
Telefon: 0800 / 2623-000 Bildungsscheck NRW
Auch der Bildungsscheck fördert 50% der Seminarkosten. Das Verfahren ist genauso, wie bei der Bildungsprämie.
Telefon: 0211 / 8371929 Mecklenburg-Vorpommern
Auch in McPomm gibt es die Möglichkeit der individuellen Förderung. Wir haben eine Zertifizierung als anerkannter Bildungsträger des Landes.
Telefon: 0385 / 588-7604 Infos zum "Meister-BAföG"
Zahlreiche Verbesserungen beim AFBG zum 01. August 2016
Mit Inkrafttreten der dritten Novelle des AFBG wird aus dem „Meister-BAföG“ das neue „Aufstiegs-BAföG“.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die wichtigsten Änderungen im neuen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sind:
Beschreibung der Änderung alter Betrag neuer Betrag einkommensunabhängige Förderhöhe 10.226,- € 15.000,- € Höhe des Zuschusses, der nicht zurück gezahlt wird 30,5 % 40,0 % Darlehenserlass beim Bestehen der Prüfung 25,0 % 40,0 % Kostenlose Infoline: 0800 - 6223634
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Gebühren
Augenoptiker/-innenGebühren ab1.400,00 EURHinweis:
Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% USt.
die Meisterkurse sind von der USt. befreit
Es bestehen viele Möglichkeiten eine Förderung zu erhalten. Diese entnehmen Sie dem Programm. -
Buchung / Anmeldung
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an den Veranstalter.
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Zertifizierung
Keine Zertifizierung beantragt