Gelernt wird in einer angenehmen Gruppengröße von maximal 12 Teilnehmern.
Die hellen Unterrichtsräume sind mit modernen Tafeln inklusive Internetzugang ausgestattet. Die praktische Ausbildung erfolgt an hochwertigen optischen Geräten verschiedener Hersteller, die in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Für den theoretischen Unterricht werden Skripte bereitgehalten, die im Rahmen des Unterrichts gemeinsam erarbeitet worden sind. Hier sind Zeichnungen und Lückentexte zu ergänzen.
Wissensstandskontrollenwerden in Form von Tests und Klausuren durchgeführt. Die hier erzielten Noten haben keinen Einfluss auf die Meisterprüfung, sondern sollenhelfen, Defizite aufzudecken.
Die Unterrichtstage in diesem Kurse sind jeweils Montag bis Mittwoch.
Um die Weiterbildung von Arbeitnehmern zu fördern, hat sowohl die Bundesregierung, als auch die EU ein paar Förderprogramme auf den Weg gebracht. Es gibt Förderungen in den einzelnen Bundesländern und Länderübergreifende Förderungen. Infos halten die Handwerkskammer, das Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit oder andere Anlaufstellen bereit.
Wichtig!
Für alle Fördermaßnahmen gilt, diese Reihenfolge einzuhalten, sonst entsteht kein Anspruch darauf:
1. Seminarangebot einholen
2. Förderung beantragen
3. zum Seminar anmelden
Die Bildungsprämie
Die Bildungsprämie ist eine Förderung, die Länder-übergreifend in jedem Bundesland gilt. Die Fördersumme beträgt die halben Seminarkosten bis maximal 500,- € . Ein entsprechender Gutschein benötigt, der beim NDOC eingereichtzieht Ihnen die Fördersumme direkt von der Seminarrechnung ab.
Bildungsscheck NRW
Auch der Bildungsscheck fördert 50% der Seminarkosten. Das Verfahren ist genauso, wie bei der Bildungsprämie.
Mecklenburg-Vorpommern
Auch in McPomm gibt es die Möglichkeit der individuellen Förderung. Wir haben eine Zertifizierung als anerkannter Bildungsträger des Landes.
Zahlreiche Verbesserungen beim AFBG zum 01. August 2016
Mit Inkrafttreten der dritten Novelle des AFBG wird aus dem „Meister-BAföG“ das neue „Aufstiegs-BAföG“.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die wichtigsten Änderungen im neuen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sind:
Beschreibung der Änderung |
alter Betrag |
neuer Betrag |
einkommensunabhängige Förderhöhe |
10.226,- € |
15.000,- € |
Höhe des Zuschusses, der nicht zurück gezahlt wird |
30,5 % |
40,0 % |
Darlehenserlass beim Bestehen der Prüfung |
25,0 % |
40,0 % |
Kostenlose Infoline: 0800 - 6223634