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Meisterkurs Teil 1&2 (Vollzeit)
Kurs für Optiker

Meisterkurs Teil 1&2 (Vollzeit)
Kurs für Optiker

Datum
23.08.2021 - 08.04.2022
Lehrkurs
Sprache
Deutsch
Gebühren ab
12363.00 EUR
Maximale Teilnehmerzahl
12
Veranstalter
Norddeutsches Optik Colleg (NDOC)
Organisator

Norddeutsches Optik Colleg (NDOC)
Am Apfelgarten 3
DE - 29690 Schwarmstedt
Tel.: +49 (0) 5071 510 265
Fax: +49 (0) 5071 510 266

Dieser Meisterkurs ist für alle gedacht, die es eilig haben. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt und bereitet sie optimal auf die Meisterprüfung vor.
  • Basisinformation
    Datum
    23.08.2021 - 08.04.2022
    Lehrkurs
    Sprache
    Deutsch
    Gebühren ab
    12363.00 EUR
    Maximale Teilnehmerzahl
    12
    Veranstalter
    Norddeutsches Optik Colleg (NDOC)
    Organisator

    Norddeutsches Optik Colleg (NDOC)
    Am Apfelgarten 3
    DE - 29690 Schwarmstedt
    Tel.: +49 (0) 5071 510 265
    Fax: +49 (0) 5071 510 266

  • VERANSTALTUNGSORT


    , DE
  • Programm

    Sie haben 10 Unterrichtsstunden pro Tag. Durch die Vollzeitform können Sie sich ganz auf die Schule konzentrieren und werden nicht durch die Arbeit abgelenkt. Aber: Dieser Kurs verlangt Ihnen viel ab. Deshalb sollten Sie sich selbst diesen Kurs zutrauen.

    Generell lernen Sie in einer angenehmen Gruppengröße von maximal 12 Teilnehmern. Die hellen Unterrichtsräume sind mit modernen Tafeln inklusive Internetzugang ausgestattet.

    Die praktische Ausbildung erfolgt an hochwertigen optischen Geräten verschiedener Hersteller, die in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Für den theoretischen Unterricht halten wir Skripte für Sie bereit. Diese werden dann im Rahmen des Unterrichts gemeinsam erarbeitet. Natürlich sind hier viele Zeichnungen und Lückentexte von Ihnen zu ergänzen.

    Wir werden auch Wissensstandskontrollen in Form von Tests und Klausuren durchführen. Die hier erzielten Noten haben keinen Einfluss auf die Meisterprüfung, sondern sollen Ihnen und uns helfen, Defizite aufzudecken.

     

    Förderprogramme für Ihr Seminar

    Um die Weiterbildung von Arbeitnehmern zu fördern, hat sowohl die Bundesregierung, als auch die EU ein paar Förderprogramme auf den Weg gebracht. Es gibt Förderungen in den einzelnen Bundesländern und Länderübergreifende Förderungen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Handwerkskammer, dem Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit oder anderen Anlaufstellen.

    Wichtig!

    Für alle Fördermaßnahmen gilt:

    1. Seminarangebot einholen
    2. Förderung beantragen
    3. zum Seminar anmelden

    Wenn Sie diese Reihenfolge nicht einhalten, haben Sie keinen Anspruch auf eine Förderung.

    Die Bildungsprämie

    Die Bildungsprämie ist eine Förderung, die Länderübergreifend in jedem Bundesland gilt. Die Fördersumme beträgt die halben Seminarkosten bis maximal 500,- € Sie benötigen einen Gutschein, den Sie uns dann einreichen. Die NDOC zieht Ihnen die Fördersumme direkt von der Seminarrechnung ab. 

    Telefon: 0800 / 2623-000

    Bildungsscheck NRW

    Auch der Bildungsscheck fördert 50% der Seminarkosten. Das Verfahren ist genauso, wie bei der Bildungsprämie. 

    Telefon: 0211 / 8371929

    Mecklenburg-Vorpommern

    Auch in McPomm gibt es die Möglichkeit der individuellen Förderung. Wir haben eine Zertifizierung als anerkannter Bildungsträger des Landes.

    Telefon: 0385 / 588-7604

    Infos zum "Meister-BAföG"

    Zahlreiche Verbesserungen beim AFBG zum 01. August 2016

    Mit Inkrafttreten der dritten Novelle des AFBG wird aus dem „Meister-BAföG“ das neue „Aufstiegs-BAföG“.

    Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

    Die wichtigsten Änderungen im neuen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sind:

    Beschreibung der Änderung alter Betrag neuer Betrag
    einkommensunabhängige Förderhöhe 10.226,- € 15.000,- €
    Höhe des Zuschusses, der nicht zurück gezahlt wird 30,5 % 40,0 %
    Darlehenserlass beim Bestehen der Prüfung 25,0 % 40,0 %

    Kostenlose Infoline: 0800 - 6223634

  • Gebühren
    Augenoptiker/-innen
    Gebühren ab
    12.863,00 EUR
    Early Bird bis 30.04.2021
    12.363,00 EUR
    Hinweis:
    Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% USt.
    die Meisterkurse sind von der USt. befreit

    Es bestehen viele Möglichkeiten eine Förderung zu erhalten. Diese entnehmen Sie dem Programm.
  • Buchung / Anmeldung

     

    Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an den Veranstalter.

  • Zertifizierung
    Keine Zertifizierung beantragt

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