Noch keine Einigung zum Orientierungswert 2020

Noch keine Einigung zum Orientierungswert 2020 - auf Bundesebene

Noch keine Einigung zum Orientierungswert 2020

Noch keine Einigung zum Orientierungswert 2020

15.08.2019 - Zum Start der Honorarverhandlungen für die rund 170.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten am Mittwoch in Berlin hat es in den entscheidenden Punkten noch keine Einigung gegeben. Die Positionen von KBV und Krankenkassen „klaffen sehr weit auseinander“, sagte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. 

Die Verhandlungen gestalten sich Gassen zufolge als schwierig. „Jedes Jahr verhandeln wir den Orientierungswert neu. Und jedes Mal will die Kassenseite am liebsten sämtliche Kostensteigerungen in den Praxen ausblenden“, sagte er.

Besonders enttäuschend sei, dass bei der Förderung von Hausbesuchen erneut kein Durchbruch erzielt werden konnte. Der GKV-Spitzenverband habe offensichtlich andere Vorstellungen davon, welche Versorgungsangebote die Versicherten benötigten, kritisierte er.

Spitzengespräch zum Orientierungswert

In der nächsten Woche wollen beide Seiten die Gespräche auf Spitzenebene fortsetzen. Sollte keine Einigung zum Orientierungswert möglich sein, muss der Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden. Der Orientierungswert, der maßgeblich die Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen bestimmt, beträgt aktuell 10,8226 Cent.

Bei dem Spitzengespräch wird es auch um die Ausbudgetierung humangenetischer Untersuchungen aus der begrenzten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gehen. Die KBV fordert, dass die Leistungen der genetischen In-vitro-Diagnostik extrabudgetär vergütet werden. Der Grund ist die enorme Mengenausweitung in diesem Bereich.

Beschlossen wurden am Mittwoch bereits die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie. Sie bilden neben dem Orientierungswert die Grundlage für die regionalen Vergütungsverhandlungen, die im Herbst beginnen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen verhandeln dann mit den Krankenkassen vor Ort, wie viel Geld diese im neuen Jahr für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten bereitstellen.