KBV: Austausch der Konnektoren ist zementiert

Die Konnektoren zur Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur müssen ausgetauscht werden. Die Gesellschafterversammlung der gematik hat keine Klarheit gebracht, welche Alternativen aktuell bestehen.

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Es wurde vielmehr ein Beschluss getroffen, wonach die gematik bis September 2023 Zeit hat, Aussagen zu möglichen Alternativen zu treffen. Dieser Beschluss lasse die Ärzte und Psychotherapeuten vollkommen im Unklaren, was verbindliche Aussagen zu aktuell möglichen Alternativen eines Konnektortauschs angehe, kritisierte die KBV.

Durch Mehrheitsbeschluss sei damit ein Austausch der Konnektoren letztlich zementiert worden – zumindest bis September 2023. Die KBV stimmte gegen den Beschluss. Sie hatte mehrfach darauf gedrängt, dass alle – auch derzeit bereits am Markt befindlichen – Alternativen sorgfältig geprüft werden.

„Wir sind sehr enttäuscht – auch darüber, dass offenbar das Interesse insgesamt gering ist, die Frage zu klären, ob dreistellige Millionenausgaben, die der Konnektorentausch kosten wird, wirklich notwendig sind“, heißt es in der Mitteilung der KBV.

gematik: Alternativen ab September 2023 „denkbar“

Die gematik selbst hatte nach der Sitzung mitgeteilt, dass bei allen bis August 2023 ablaufenden Konnektoren der Austausch weiterhin „die einzig sinnvolle Alternative“ bleibe. Dies betrifft vor allem die Geräte der Firma CompuGroup Medical (CGM).

„Für Geräte, die ab September 2023 ablaufen, werden Wahlmöglichkeiten für den TI-Anschluss einer medizinischen Einrichtung denkbar – neben dem Konnektortausch eine Laufzeitverlängerung der TI-Gerätekarte oder ein Anschluss über eine Rechenzentrumslösung“, heißt es in einer Pressemitteilung der gematik.

Die KBV empfiehlt allen Praxen, deren Konnektor-Zertifikat demnächst ausläuft, das Gerät gegen ein neues – gegebenenfalls auch von einem anderen Hersteller – austauschen zu lassen und sich mit ihrem Dienstleister vor Ort in Verbindung zu setzen. Für den Tausch des Konnektors werden den Praxen Kosten in Höhe von 2.300 Euro erstattet.

Nach Ende der fünfjährigen Laufzeit kann der Konnektor nicht mehr genutzt werden; eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur ist nicht mehr möglich. Wichtige Funktionen stehen folglich nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Elektronische Gesundheitskarten beispielsweise können nicht mehr eingelesen werden.

Quelle: KBV